Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITARGESCHICHTE 1814-1849 SPIELLEUTE, UNTEROFFIZIERE UND OFFIZIERE Menzinger auffallender Schärfe wurden Tichy die verschiedenen Mängel vorgehalten. Sein renitentes Betragen gegen den Kontingentskommandanten und den Landesverweser wurden ebenso angeführt wie seine Streitsucht gegenüber anderen Personen. Es fehle Tichy an der „schuldigen Ehrerbietung" gegenüber seinem Kommandanten, den er „fast bei jedem Anlasse zu prostituiren und zu verdächtigen" suche.345 Ein weiterer Vorwurf gegen Tichy lautete, dass dieser sich nicht um den Militärdienst kümme- re und er „ächt militärischen Sinn und Vorliebe für den Waffendienst ... bisher durchaus nicht an Tag gelegt" habe.346 Das Fazit Menzingers lautete, dass er kein anderes Mittel sehe, „als den Herrn Leutnant von hier zu entfernen und ihm einen anderen Dienstposten zu- zuwenden, den hier ist er einmal nicht mehr am Platze".347 Oberleutnant Rheinberger erhielt von Wien aus den Auftrag, sich am 25. Dezember 1860 nach Mün- chen zu begeben und dort dem Fürsten verschiede- ne Militärangelegenheiten zu unterbreiten.348 Die Entscheidung des Fürsten traf am 30. Dezember in Vaduz ein und sie war gegen Tichy gefallen. Fürst Johann II. ordnete an, dass Tichy sogleich „seine Quittierung einzureichen" habe.349 Johann II. liess Tichy noch die Wahl auf sein Ehrenwort hin zu bezeugen, dass die Anklagen gegen ihn wegen „un- gebührlichen Betragens gegen seinen militärischen Vorgesetzten" unwahr seien.350 Eine Untersuchung hätte Klarheit schaffen müssen und Tichy wäre, falls sich die Anklage als wahr erwiesen hätte, als Leutnant sofort entlassen worden. Wenn Tichy aber von sich aus den Dienst quittierte, so hatte er sich dazu nach Wien zu begeben, wo das Weitere ver- fügt würde. Zu seiner Beruhigung und zur Rechtfertigung Rheinbergers ordnete Johann II. an, dass ein „be- währter Fachmann die Schutzbauten gegen Rhein und Rüfen in Augenschein nehmen und darüber sein Urtheil abgeben" sollte.351 Tichy reagierte enttäuscht über diesen Entscheid und verlieh seinem Ärger gegenüber dem Landes- verweser und dem Kommandanten noch einmal Ausdruck. Auch ein Gefühl der Verbitterung schlug 
in der Bemerkung durch, dass er diese Behandlung „am Schlüsse (seines) Lebens in Vaduz doch nicht mehr erwartet" hätte.352 Er warf dem Regierungs- amt vor, dass es ihn „rücksichtslos auf die Gasse hinauszustellen bemüht sei", da es ihm die Gage für den Januar 1861 verweigerte.353 Er spielte auf die Untersuchung an, die Fürst Johann II. erwähnt hat- te und meinte, dass sich erst dadurch herausstellen würde, ob er oder sein „Gegner das Kürzere ziehen würde.354 Tichy befand sich wegen der nicht ausbe- zahlten Gage in einem finanziellen Engpass, da sei- ne Barschaft durch „die grösseren Zahlungen ums neue Jahr, wie sie überall vorkommen, aufgezehrt" worden sei.355 Er ersuchte deshalb das Regierungs- amt, die ihm „mit Recht und Fug zustehende Gage gefälligst erfolgen" zu lassen.356 334) Siehe oben S. 148. 335) LLA AS 35/5, Verpflegslisten 1858-1861. 336) Ebenda. 337) Siehe P. Vogt, Verwaltungsstruktur S. 145. 338) Ebenda. 339) LLA RC 27, F2, Nr. 6943, HKW an RAV, 22. Juni 1859. 340) Ebenda. 341) Ebenda, Nr. 1312, RAV an Fürst, 2. Dez. 1859. 342) Ebenda. 343) Ebenda, Nr. 130, HKW an RAV, 2. Jan. 1860; ebenfalls ad 1312, RAV an Tichy, 14. Jan. 1860. 344) LLA RC 27. F2, ad 1404, RAV an Fürst, 22. Dez. 1860. 345) Ebenda. 346) Ebenda. 347) Ebenda. 348) Ebenda. 349) Ebenda, ad 1434, HandbiDet des Fürsten (Abschrift), präs. 30. Dez. 1860. 350) Ebenda. 351) Ebenda. 352) Ebenda, Nr. 17. Tichy an RAV, 4. Jan. 1861. 353) Ebenda. 354) Ebenda. 355) Ebenda. 356) Ebenda. 213
	        

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