Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

1846 waren auch in anderer Hinsicht wichtige Wei- chen zur Verbesserung der Ausbildung im Kontin- gent gestellt worden. So versicherte die Hofkanzlei in einer Stellungnahme zu einem Bericht der Mili- tärkommission des Bundes aus dem Jahr 1845, dass man auf eine bessere Exerzierfähigkeit der Mannschaft hinarbeite.298 Durch eine längere Prä- senzhaltung der Truppe wolle man auf die „Erhal- tung des militärischen Geistes und militärischer Dienstfähigkeit" wirken.299 Das Bataillonskommando hatte in diesem Sinne daraufgedrängt, „schwächliche Leute" zu entlassen und für Ersatz zu sorgen.300 Der Kontingentskom- mandant meinte dazu allerdings, dass wegen kör- perlicher Schwächlichkeit keine felddienstuntaugli- chen Soldaten im Kontingent seien.301 Blaudek hat- te lediglich in einem Fall zu melden, dass ein Rekrut wegen „Blödigkeit" sich beim Einrücken als un- tauglich erwiesen habe.302 Der Kommandant be- merkte bei dieser Gelegenheit, es sei schon öfter vorgekommen, dass vollkommen untaugliche Leute assentiert worden seien, was er nur dem Mangel eines definitiven Konskriptionsgesetzes zu- schrieb.303 Einen weiteren Teil der Schuld an dieser Tatsache sah Blaudek in der Durchführung der ärztlichen Visitation begründet. Diese oblag den beiden Ärz- ten Dr. Schädler und Dr. Grass, welche „ohnehin durch kein Interesse an kein Militär geknüpft" seien und in zweifelhaften Fällen meist zum „Nachteil des Militärs und betrachtet man die Folgen auch zum Nachteil des Ärars und des Bürgers" entscheiden würden.304 Als Beleg für die Richtigkeit seiner Behauptung führte Blaudek vier Beispiele an. Der eine Fall war ein Scharfschütze aus Triesen, der so schwächlich war, dass er 1841 während der Musterung in Sig- maringen ständig geschont werden musste und deswegen dem inspizierenden General auffiel. Als zweiten Fall erwähnte Blaudek einen Ruggeller, der vor der Konskription von 1841 schon einmal gei- steskrank gewesen sei und nun 1846 „wegen Wahnsinn entlassen" werden musste.305 Als drittes Beispiel diente dem Leutnant ein Eschner, der trotz seiner Fussgeschwüre einberufen worden war und 
nach dreimaligem Exerzieren wegen dieser Krank- heit keinen Dienst mehr ausüben konnte. Als Kran- ker habe er sich zudem noch „zufällig den Zeigfin- ger der linken Hand" abgehauen, weshalb er als untauglich den Abschied erhalten habe.306 Als vier- ten und letzten Beweis brachte Blaudek einen Re- kruten aus Nendeln zur Sprache, der geistig so be- hindert sei, dass „er noch jetzt den Wert der Mün- zen nicht" kenne und als er vor der Entlassung zur Probe noch einmal einberufen worden sei, „die ab- soluteste Stupidität an den Tag" gelegt habe.307 Die Ereignisse des Jahres 1846 zeigen, wie durch unerwartete und kaum beeinflussbare Veränderun- gen, wie z.B. durch die Rheineinbrüche, die labile wirtschaftliche Lage des Landes aus dem Gleichge- wicht gebracht werden konnte und solche Ereignis- se auf fast alle anderen Bereiche, eingeschlossen das Militär, ausstrahlten. Von diesem Blickwinkel aus gesehen, beurteilt die Aussage Keuls308 die Haltung Liechtensteins zur Musterungsfrage doch etwas zu eng und einseitig. Keul meint: „Nirgends wurde die Wehrunwilligkeit der Mittel- und Kleinstaaten deutlicher als in Liech- tensteins Versuchen, eine Musterung seines Kontin- gents zu verhindern und damit den zu erwartenden mangelhaften Ergebnissen zu entgehen."309 Diese Ansicht enthält sicher eine Teilwahrheit, vermag aber in ihrer Absolutheit der gesamten historischen Situation nicht gerecht zu werden. Das Zwischenspiel des Jahres 1846 scheint der all- gemeinen Situation des Kontingents aber keinen langwierigen Schaden zugefügt zu haben. Schon ein Jahr später, 1847, wurde die gute Haltung der Mannschaft gelobt und die nach Vorschrift und mit grosser Präzision durchgeführten Übungen hervor- gehoben, die Ruhe und Sicherheit in den Wendun- gen gelobt und das Bajonettfechten und das Tirail- lieren als vollkommen befriedigend bezeichnet.310 Fürst Alois EL, der im August 1847 für fünf Tage im Lande gewesen war, gab seiner Freude darüber Ausdruck, die er über die Mannschaft empfunden hatte, als es ihm „gewährt war, nach 24stündiger Zusammenberufung bei ihr eine so gute militäri- sche Haltung zu finden".311 Als Anerkennung bewil- ligte Fürst Alois der ganzen Mannschaft, die wäh- 176
	        

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