Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 AUSRÜSTUNG UND AUSBILDUNG der bisherigen Methode das Laden, da durch den Stahldorn zwischen Gewehrlaufboden und Kugel ein Zwischenraum entstand, in welchen das Pulver ohne das bisher benötigte Papier gebracht werden konnte. Um den zylindrischen Teil des Geschosses liefen drei Rinnen, die beim Laden mit Talg ausge- füllt wurden, um die Reibung zu vermindern. Da- durch fiel das sogenannte Kugelpflaster weg, wel- ches bei Vorderladern verwendet werden musste, um ein leichteres Einführen der Kugel zu erreichen. Mit dem entsprechend abgeänderten Ladestock wurde das vorne kegelförmig zugespitzte Geschoss auf den Stahldorn gedrückt. Durch mehrmaliges Aufsetzen des Ladestockes wurde der Durchmesser des zylindrischen Teiles des Geschosses vergrössert und dieses dadurch in die Züge des Laufes gepresst. Neben einem vereinfachten Ladevorgang hatte das Geschoss durch seine neue Form bessere ballisti- sche Eigenschaften und eine grössere Reichweite. Die Umarbeitung der vorhandenen Gewehre wurde unverzüglich in Angriff genommen. In viertägiger Arbeit veränderte und reparierte der Büchsenma- cher Joseph Müller aus Feldkirch 57 Gewehre, wo- für er 168 fl. 4 kr. verlangte.117 Die Arbeit wurde unter ziemlichem Zeitdruck geleistet, da infolge der schleswig-holsteinischen Frage täglich ein Aus- marsch gewärtigt werden musste.118 Das Regie- rungsamt stand der Veränderung der Waffen zu diesem Zeitpunkt, da ein Einsatz sich abzuzeichnen begann, kritisch gegenüber. Derlei Änderungen sei- en gegenwärtig „ganz unthunlich" und es sei frag- lich, ob überhaupt alle Arbeiten rechtzeitig abge- schlossen werden könnten.119 Die Dornstutzen wurden zwar als eine vorzügliche Waffe anerkannt, die jedoch den Nachteil hatte, dass sie viel Präzisi- on und Fertigkeit beim Laden erforderte. Dies sei „nicht sehr praktisch" für eine Truppe, die „sich nicht immer in der Lage befinde, auf Ladung und Pflege des Dornstutzens Zeit verwenden zu kön- nen".120 Das liechtensteinische Kontingent marschierte am 14. Mai 1849 nach Sigmaringen ab. Schiessübun- gen, die nach dem Eintreffen beim Bataillon vorge- nommen wurden, ergaben, dass sich die Schützen 
„durchaus nicht" auf die Gewehre verlassen konn- ten.121 Ein späterer Bericht Niedermayrs drückt sich noch drastischer aus: „Man soll es kaum glau- ben, was ein solcher Stümper von einem Büchsen- macher an einem Stutzen [eine so kostbare Waffe] ruinieren kann .. . Beim Scheibenschiessen kommt es nicht selten vor, dass Pistone, Stollen [Abzug- hahn] und selbst LIahnen heraus geschleudert wer- den, weil fast alle Gewinde gelokert und ruiniert sind - was nicht geeigenschaftet ist, bei den Schüt- zen Vertrauen zur Waffe, wohl aber Missmuth zu erzeugen."122 Der Zustand ihrer Waffen hatte ver- ständlicherweise die Soldaten in nicht geringe Auf- regung versetzt.123 Als erste Massnahme wurden deshalb bei der württembergischen Gewehrfabrik in Oberndorf 50 neue Dornstutzen, sogenannte Wild'sche Büchsen, bestellt.124 Der liechtensteini- sche Landrat lehnte zwar die Übernahme der Ko- sten rundweg ab,125 da jedoch Fürst Alois II. bereits 106) LLA SF Militärakten 1832-1849, o. N., Blaudek an Fürst, 8. April 1841. 107) Ebenda. 108) Ebenda, o. N„ Bericht Blaudeks an den Fürsten, o. D.,(1841) 109) Ebenda. 110) LLA RC 27, C2, Nr. 8753, HKW an OA, 17. Aug. 1841. 111) Ebenda, ad 508, OA an Fürst, 13. 9. 1841. 112) Ebenda, Nr. 457. OA an Fürst, 10. Aug. 1841. 113) Ebenda, o. N., Rechnung des Lorenz Feuerstein, 30. Juni 1843. 114) Ebenda. 115) LLA RC 27, F2, Nr. 290, Bat.-Commando an RAV, 21. 3. 1849. 116) Ebenda, Nr. 381, Bat.-Commando an RAV, 15. April 1849. 117) Ebenda, Dl, o. N.. Rechnung des Büchsenmachers Jos. Müller. 28. Mai 1849. 118) Siehe Geiger. S. 165 ff. 119) LLA RC 27, F2, ad 176, RAV an Fürst, 19. April 1849. 120) Ebenda. 121) Ebenda, Nr. 16, Bat.-Commando an RAV, 26. Mai 1849. 122) Ebenda, Nr. 22, Niedermayr an RAV, 8. Juni 1849. 12.3) Siehe Menzinger, S. 44 ff. 124) Siehe oben Anm. 120; ebenda ad 318, RAV an Fürst, 19. Juli 1849. 125) Siehe Geiger, S. 167. Anm. 50. 155
	        

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