Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 AUSRÜSTUNG UND AUSBILDUNG BEWAFFNUNG Die Bewaffnung, für den Soldaten im Einsatz wohl der wichtigste Teil der Ausrüstung, war wie die Uniformierung des Bundesheeres den Truppenein- heiten der einzelnen Staaten des Bundes überlas- sen. Für die Truppengattung der Jäger, die als eine zerstreut fechtende Einheit gedacht war, bildete das Gewehr, der Jägerstutzen, die Hauptwaffe. Bis 1836 waren für das Kontingent die aus „frühe- ren Zeiten"98 stammenden Gewehre verwendet worden. Der Zusammenschluss mit Hohenzollern bedingte auch die Anschaffung einer neuen Bewaff- nung. Die alten Gewehre, von denen man 64 Stück in der sogenannten Amtsstube im Schloss gefunden hatte, wurden als „grösstenteils unbrauchbar"99 be- zeichnet. Das Oberamt beantragte, diese Gewehre einem Eisenhändler zu verkaufen und dafür Böller einzutauschen, die man zur Signalisierung von Feuer oder anderen Gefahren an die Gemeinden verteilen konnte.100 Auch bei Feierlichkeiten konn- ten diese Böller anstatt dem gefährlichen „Herum- schiessen der Burschen verwendet werden, wel- ches man doch nie ganz beseitigen konnte".101 Die neuen Gewehre wurden beim Feuergewehrfa- brikanten Ferdinand Frühwirth in Wien gekauft. In zwei Lieferungen wurden insgesamt 90 Jägerkugel- stutzen mit gezogenen Läufen und Steinschlössern samt Bajonett und weiterem Zubehör angeschafft. Der Stückpreis kam inklusiv Bajonett auf 18 Gul- den, der Gesamtwert samt Zubehör belief sich auf 2205 fl. 20 kr. CM. Bis zum 4. Oktober 1836 waren alle 90 Gewehre in Vaduz eingetroffen. Allerdings waren bei der ersten Teilsendung die Stutzen teil- weise beschädigt worden, und das Oberamt teilte nach Wien mit, dass die „vom Büchsenmacher ge- lieferte Arbeit ganz oder teilweise unbrauchbar" sei.102 Diese Bemerkungen scheinen sich aber vor allem auf das Zubehör wie Ladestöcke, Pulverhör- ner, Schraubenzieher etc. bezogen zu haben. Bei der zweiten Sendung war der Lieferant vorsichtiger und legte ein „Certifikat des Artillerie Districts Com- mando Wien bei, welches den einwandfreien Zu- stand der Stutzen und des Zubehörs bestätigte.103 Die Steinschlossgewehre scheinen aber auch wei-terhin 
qualitativ nicht zufriedenstellend funktio- niert zu haben. So heisst es in der „Jahres-Relation über das hochfürstliche Jäger-Corps"104 1 8 3 8, dass beim Schlussmanöver die Feuerschlösser öfter ver- sagt hätten. Das Oberamt betrachtete es als wün- schenswert, die Gewehre nach österreichischem Vorbild von Feuer- in Consolschlösser, einer Vor- gängervariante des Perkussionsgewehres, umzuän- dern.105 Das übliche Problem der zu erwartenden ziemlich hohen Ausgaben bewirkte jedoch, dass dieses Vorhaben auf einen späteren Zeitpunkt ver- schoben wurde. Die technische Entwicklung in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts führte vom Gewehr mit dem Feu- ersteinschloss zum Perkussionsgewehr. Beim bis- herigen Steinschlossgewehr war die auf der Pfanne angebrachte Pulverzündladung durch den an einem Hahn befestigten Feuerstein entzündet worden. 89) Siehe oben Anm. 87. 90) Ebenda. 91) Ebenda. 92) Siehe oben Anm. 86. 93) Ebenda, Dl, o. N. Commission an HKW, 23. April 1859; Bestel- lungsbestätigung. 94) Ebenda, verschiedene Korrespondenz. 95) Siehe oben Anm. 92. 96) Ebenda, Nr. 6660, HKW an RAV, 22. Juni 1859. 97) LLA AS 34/2, Correspondenz-Geschäftstagebuch. Beschreibung der Uniform aus dem Jahre 1860. 98) LLA RC 27, H2, Nr. 438, Inspektionsbericht 1831, 27. Dez. 1831. 99) Ebenda, B, 27/15, ad 66, OA an Fürst, 11. April 1836. 100) Ebenda. 101) Ebenda. 102) Ebenda, Nr. 3.30. OA an HKW, 22. Juli 1836. 103) Ebenda, Nr. 7399, HKW an OA, 2. Sept. 1836. 104) LLA RC 27, A, Nr. 470, OA an Fürst, 16. Dez. 1838. 105) Ebenda. In Österreich wurde ab 1835 gleichfalls das Perkussi- onssystem eingeführt, wobei man sich der von Console erfundenen Zünder und Zündschlösser bediente. Siehe dazu Friedrich Müller, Waffenlehre vorzugsweise zum Gebrauch für Infanterie- und Cavalle- rie-Officiere der k.k. österreichischen Armee, Wien 1859. 153
	        

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