Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

zweite Unannehmlichkeit war, dass er für ärztliche Dienste und zur Verpflegung des Verunfallten 20 Gulden vorgeschossen habe. Leichsenring legte Schuppler nahe, den Patienten so bald wie möglich von Sulz wegholen zu lassen, „damit seine Kur- kösten nicht zu sehr anwachsen" würden.323 Die Mahnung Leichsenrings war nicht unbegründet gewesen. Am 14. Mai 1814 meldete der königlich württembergische Oberamtmann nach Vaduz, dass Rekrut Brunhart vor acht Tagen geheilt von Sulz nach Hause entlassen worden sei.324 Da bei der Einlieferung Brunharts ins Spital versprochen wor- den war, dass die Gemeinde Balzers für die Hei- lungskosten aufkommen werde, wurde nun prompt auch die Rechnung in der Höhe von 72 fl. 18 kr. präsentiert. Abzüglich der bereits geleisteten Zah- lungen blieb eine Restsumme von 52 fl. 18 kr. zu bezahlen. Schuppler - was wäre anderes zu erwarten - liess sich Zeit und erteilte am 18. Juli 1814 eine Absage mit der Begründung, er sei nicht verantwortlich für die Bezahlung. Er stellte sich auf den Standpunkt, das „Subjekt" sei ein „wirkliches Militärglied", so- mit nach den Militärregeln auch verpflegt und ge- heilt worden.325 Damit leitete Schuppler ein hart- näckiges, jahrelanges Ringen um den zu bezahlen- den Betrag ein. Schuppler wurde in seiner Haltung von der Hofkanzlei unterstützt, die mitteilte, der Fürst sei nicht bereit, für die „Brunhart'schen Kur- kosten" aufzukommen, deren Bezahlung auf höfli- che Art abzulehnen sei.326 Gestärkt durch die fürst- liche Rückendeckung meldete Schuppler die Grün- de, warum die Zahlung verweigert werde, an die Landvogtei Rottenburg:327 Erstens habe Liechten- stein bereits einen Vorschuss an die allgemeine deutsche Lazarettanstalt bezahlen müssen und zweitens sei Brunhart in badischen Diensten verun- glückt, also auch von dort zu bezahlen. Dies wie- derum leuchtete der Landvogtei in Rottenburg nicht ein, die ihrerseits die Rechnung an das Oberamt in Vaduz übersandte, welches sie wieder zurück- schickte, da die von der Landvogtei angeführten Gründe nicht zu überzeugen vermochten. Ein rich- tiger buchhalterischer Federkrieg hatte sich ent-wickelt. 
Um der unerfreulichen Sache ein Ende zu machen, und „um weitere Schreibereien und Porto- auslagen zu vermeiden", wurde schliesslich das Oberamt von der Hofkanzlei angewiesen, die ver- langten 51 Gulden nach Sulz zu überweisen.328 Nach über zweijähriger Dauer wurde damit dieser Streit beigelegt. Wie auch bei anderen Konflikten dieser Art zeigten beide Seiten, dass sie in Geldan- gelegenheiten nur widerwillig und nach langen Auseinandersetzungen bereit waren Nachgiebig- keit zu üben. Im badischen Feldzug von 1849 erlitten zwei Liech- tensteiner Verletzungen: Josef Sele und Andreas Lampert von Triesenberg.329 Sele wurde durch die erlittene Verletzung vorübergehend militäruntaug- lich.330 Der Kontingentskommandant stellte des- halb an das Regierungsamt das Gesuch, Sele „mit Fortbezug seiner Löhnung bis zu einer allenfalsigen Dienst-Tauglichkeit" zu beurlauben.331 Dem Ge- such wurde stattgegeben, allerdings mit dem Zu- satz, es sei darüber zu wachen, dass von dieser Begünstigung kein Missbrauch gemacht werde. Sele wurde mit einer Invalidenrente von fünf Kreu- zern pro Tag, das machte im Monat etwa 2 fl. 45 kr., entschädigt.332 Bis Dezember 1855 ist diese Auszahlung in den Verpflegungslisten des Militärs aufgeführt. Es zeigt sich durch die Haltung der Verantwortli- chen gegenüber Sele, dass von dieser Seite versucht wurde, bei durch den Militärdienst entstandenen Härtefällen eine, wenn auch bescheidene, materiel- le Hilfe zu bieten. Dies lässt sich auch am Beispiel des im Militär- dienst arbeitsunfähig gewordenen Johann Georg Marxer aus Eschen belegen. Marxer hatte sich im Mai 1858 durch einen Fall so schwer verletzt, dass er an „Händen und Füssen ... ganz gelähmt" war.333 Für Marxer musste in den Zeiten, da das Kontingent nicht kontraktiert war, ein eigener Wär- ter in Dienst behalten werden. Nach ärztlichem Zeugnis bestand keine Aussicht, dass der Verunfall- te wieder arbeitsfähig werden könnte. Da das „Spi- tal" - man würde wohl besser von einem Kranken- zimmer im Schloss Vaduz sprechen - nach Angabe des Kommandanten die meiste Zeit nicht belegt 138
	        

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