Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

teln" meinte Menzinger z.B. die nach seiner An- sicht unnötige Auslage für „Brod in die Suppe". Er forderte den Kommandanten auf, Wein, Speck, Eier und Käse, „was alles zum eigentlichen Lebensbe- darf nicht gehört",308 nur dann zu kaufen, wenn genügend Geld vorhanden sei. Die wirklich nötigen Artikel für die Ernährung waren nach Menzingers Ansicht Fleisch, Brot, Salz und „Zuspeisereien", worunter er Kartoffeln oder zur Abwechslung Boh- nen oder Gerste verstand. Die Entscheidung, wel- che Zuspeise anzuschaffen sei, sollte vor allem durch die Finanzlage der Militärkasse und den Marktpreis bestimmt werden. Darüber hinaus, so fügte Menzinger noch bei, sei es dem Oberamt auch bekannt, dass die Mannschaft von ihrem Brot an den „Landmann" verkaufe. Diese Verkäufe, so schloss der Landvogt mit sarkastischer Genugtu- ung, würde „ohne Zweifel mit Vorwissen des H[errn] Commandanten geschehen" und seien auch gleich Beweis dafür, dass „noch keine Noth am Mann seye".309 Schalter blieb aber trotz aller Einwände Menzin- gers bei seiner Überzeugung, dass die Mannschaft mit sechs Kreuzern, die sie in die Verpflegung inve- stieren konnte, „das Auskommen nicht [findel und dass endlich durch 2 kr. Solderhöhung gar kein Überfluss erwachsen würde".310 Dass die Forderung Schaffers um Teuerungsaus- gleich nicht ganz unberechtigt war, zeigt die Kom- promisshaltung, welche Menzinger als Zeichen sei- nes guten Willens, und sicher auch um Barauslagen zu vermeiden, einnahm. Er befahl den Gemeinden, dass jede von ihnen „innerhalb längstens acht Ta- gen von heute an wenigstens ein Viertel Erdäpfel unentgeltlich anher abliefern lasse, als sonst das Oberamt die verlangte Zulage länger nicht beseiti- gen könnte".311 Zu den Ausgaben für die Verpflegung der Truppen kamen noch jährlich die Erfordernisse für die Er- gänzung der Montur, vor allem der Uniformierung, der Waffen und Munition, der Möblierung etc. so- wie der Lieferung von 16 Klaftern Brennholz für das Winterquartier im Schloss Vaduz.312 Die Erfordernisse für 1846 z. B. hatten folgende An- schaffungen nötig gemacht:313 
Für die Uniformen blaues und rotes Tuch, Gra- delhosen. Mäntel. Leinwand, Knöpfe, drei neue Tschakos, etc. Für die Bettausstattung Leintücher, Bettdecken, Stroh- säcke, Kopfpolster, etc. Für die Bekleidung Schuhe, Mützen, Handschuhe Für die Munitionsausstattung 70 Pfund Pulver, 144 Pfund Stockblei, 15 000 Zündhüt- chen Für die Waffen 2 Bajonettscheiden Für die Schwimmausbildung Schwimmhosen, Schwimm- gurte, Schwimmleinen Als Küchen- und Zimmer- Leuchter mit Lichtschere, requisiten: Wasserschöpfer, Wasserpit- sche,314 Fleischhacke, Schöpf- löffel, Bettladen, eine hölzer- ne Rechnungstafel Die Totalsumme für diese Ergänzungsanschaffun- gen belief sich auf 1212 fl. 58 kr.315 Neben den jährlich sich etwa gleichbleibenden Ko- sten kamen Sonderauslagen für grössere Neuan- schaffungen, z.B. für neue Gewehre oder Unifor- men, für bauliche Massnahmen wie etwa eine Schwimmschule, Zahlungen nach Sigmaringen als Beitrag für die allgemeinen Unkosten des Batail- lonsstabes etc. Nicht vorausberechenbar, aber immer mit hohen finanziellen Lasten verbunden und deshalb auch gefürchtet waren Ausmärsche des Kontingents ins Ausland, sei es zu Truppenübungen des Bataillons, sei es zu kriegsbedingten Einsätzen. Die Rechnungslegung für das Militärwesen wurde von der Buchhaltung in Butschowitz [Mähren] mit akribischer Pedanterie geprüft und wenn nötig auch bemängelt. Da die Detailnachweise nach An- sicht der Hofkanzlei noch zu wenig genau waren, erliess diese 1847 eine Anordnung, wie die Rech- nungslegung ab 1848 zu gestalten sei, damit „eine beruhigende Überzeugung von der ordentlichen und rechtlichen Gebahrung mit diesen bedeutenden Kosten geschöpft werden könne".316 Diese Anordnung der Hofkanzlei bezweckte, Extra- auslagen, besonders was die Anschaffungen anbe- 136
	        

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