Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

QUADERER / MILITÄRGESCHICHTE 1814-1849 DAS KONTINGENT IM ALLTAG Diese Summe hätte also in etwa dem Aufwand für den vom Oberamt vorgeschlagenen reduzierten Be- stand des Kontingents entsprochen. Da aber für die nächsten Jahre weitere ansehnliche Ausgaben, z.B. für die Uniformierung, zu erwarten waren, befürch- tete das Oberamt, dass das Land ohne finanzielle Unterstützung durch den Fürsten „in traurige Um- stände zurückgeführt werden" würde.299 Das Ober- amt machte deshalb den Vorschlag, „die Mann- schaft möglichst zu beurlauben und nur die Cadres, welche hier die Unteroffiziere bilden, bey [zu] be- halten."300 Durch die besser ausgebildeten Unterof- fiziere wäre eine Ausbildung der Mannschaft in kürzester Zeit möglich gewesen, wodurch „das Corps, welches als Unglück angesehen, mehr und mehr das Gehässige verliere und beliebter" wer- de.301 Menzinger, der eine widersprüchliche Haltung des Kontingentskommandanten voraussah, bemerkte, dass er nicht so glücklich gewesen sei, mit seinen Ansichten den Kommandanten zu gewinnen, der entweder die Verhältnisse des Landes nicht würdi- gen wolle oder noch nicht zu würdigen im Stande sei.302 Der Landvogt begründete abschliessend seinen An- trag damit, dass eine möglichst starke Beschrän- kung des Militäretats im Hinblick auf das allgemei- ne öffentliche Wohl nötig sei, „und dass dessen un- geachtet bey aufrichtigem guten Willen des Com- mandanten das schon abgerichtete Contingent in so gutem brauchbaren Stande als irgendwo zu erhal- ten seye".303 Die letzte Bemerkung sollte wohl auf den laut Inspektionsberichten des Bundes nicht sehr rühmlichen Zustand der Kontingente anderer Kleinstaaten hinweisen. Ein weiterer Streit zwischen Landvogt und Kom- mandant entzündete sich an der Frage der Qualität der Mannschaftsverpflegung. Anlass zu dieser Aus- einandersetzung gab der Antrag des Kommandan- ten, einen täglichen Teuerungsbeitrag von zwei Kreuzern pro Kopf zu gewähren. Nach ihm war die Verpflegung mit drei Pfund Fleisch für acht Mann ohnehin knapp bemessen.304 Als Verpflegungs- norm für acht Mann galt im Monat Januar 1838 folgende Mengenangaben:305 
186 Pfund Rindfleisch ä 11 kr. 34 fl. 6 kr. Brot in die Suppe 2 Fl, 30 kr. 34 Pfund Kochmehl ä 6 kr. 3 fl. 
24 
kr. 2A (1 Viertel = 26,9 Liter) gerollte Gerste 
2 fl. 24 
kr. 4 Mässle 
Salz a 7 kr. 28 
kr. 3/4 (= 3 Viertel) Erdäpfel 1 fl. 12 
kr. 2 Pfund Speck zum Knödeln 30 kr. Zu beachten gilt es dabei, dass je nach Präsenz- stand die Verpflegungskosten stark schwankten. Eine Übersicht im Jahr 1838 zeigt, wie sich die 14tägige Frühlings- und Herbstübung auf das Bud- get auswirkte. Verpflegungskosten pro 1838: Januar - März 
586 fl. 40 kr. April - Juni 
1225 fl. 31 kr. Juli - September 
425 fl. 20 kr. Oktober - Dezember 
1044 fl. 55 kr. 3282 fl. 26 kr. Menzinger war nun der Ansicht, die verlangte Teuerungszulage sei nicht gerechtfertigt, weil „das Nichtauskommen von der Beschaffung solcher Le- bensmittel herrühre".307 Mit „solchen Lebensmit- 294) Ebenda. 295) Ebenda. 296) LLA RC 27, C2, Nr. 673, OA an HKW, 20. Nov. 1845. 297) Siehe oben Anm. 280. 298) Ebenda. 299) Ebenda. 300) Ebenda. 301) Ebenda. 302) Ebenda. 303) Ebenda. 304) Ebenda, A, Nr. 314, Schaffer an OA, 28. Juni 1838. 305) Ebenda, ad 357, Menagenberechnung vom Jan. 1838. 306) Ebenda, o. N., Beköstigungsausweis über Militärausgaben pro anno 1838. 307) Ebenda, ad .314, OA an Kont.-Kommando, 9. Juli 1838. 135
	        

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