Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

DIE KOSTENFRAGE Es ist eine Binsenwahrheit, dass das Militär einem Staate enorme Kosten verursacht. Auch Liechten- stein hatte - bedingt durch die aussergewöhnlichen Umstände der politischen Situation in Europa - vom ausgehenden 18. Jahrhundert an Militärausla- gen, die seine finanziellen Kräfte weit überschrit- ten.270 Ein zweiter besonderer Kostenschub wurde nochmals durch den Übertritt ins alliierte Lager verursacht. Nachdem die Jahre von 1815 bis 1836 eine finanzi- elle Erholungsphase gebracht hatten, da die Bun- destruppen Liechtensteins in dieser Zeit nicht ein- berufen wurden, kam es aber ab 1836 durch die Neubildung des Kontingents wieder zu empfindli- chen Kostensteigerungen. Bis zur Auflösung des Militärs im Jahre 1868 bildete dieser Budgetposten einen gewichtigen, manchmal sehr belastenden Faktor der Gesamtausgaben des Staates. Es gab Jahre, in denen die Ausgaben für die Mitgliedschaft im Deutschen Bund und für das Militärkontingent bis zu 80% der Gesamtausgaben ausmachten.271 Die Gesamtkosten für das Bundeskontingent sind in anderen Arbeiten bereits ausführlich dargestellt worden.272 In den folgenden Ausführungen sollen deshalb verstärkt die Hintergründe im Zusammen- hang mit den Kostendiskussionen über das Kontin- gent von 1836 an dargestellt werden. Bereits 1834 wies Landvogt Menzinger die Hof- kanzlei auf das Problem der künftig zu bezahlenden Militärkosten hin. Er erwartete Ausgaben für An- schaffungen der Ausrüstung, für den Unterhalt der Truppe u. a. m. und musste gestehen, dass „das Amt seine Verlegenheit bei diesen ... sehr bedeutenden Auslagen nicht bergen" könne.273 Menzinger be- fürchtete, dass die „Erschwingung der Auslagen ... eben so schwierig seyn, als die Quellen zur Bey- schaffung der Mittel geringfältig" sein würden.274 Die Realität der Ausgaben für das Kontingent setzte ein mit der Neuaufstellung des Kontingents und mit der dadurch bedingten Anstellung eines Offiziers im Jahre 1836. Leutnant Schaffers Tätigkeit machte 
Geld nötig, welches dieser vom Oberamt zu erhal- ten versuchte. Für die „Beischaffung verschiedener Bedürfnisse für die Contingents-Mannschaft" for- derte er bereits im Februar 1836 einen Vorschuss und für die im Mai benötigte Verpflegung der einge- rückten Truppe mussten ebenfalls über 300 Gulden eingesetzt werden.275 Um die nun notwendig gewordene Verpflegung der Mannschaft zu gewährleisten, schloss das Oberamt mit Anton Rheinberger, Löwenwirt in Vaduz, ein „Verkommnis".27'1 Darin verpflichtete sich Rhein- berger, der eine Bäckerei unterhielt, der jeweils im Dienst befindlichen Kontingentsmannschaft den Brotbedarf zu liefern. Das Brot musste aus Roggen- mehl von bester Qualität „ohne Beimischung von Nachmehl oder andern schlechten Mehlsorten" ge- backen werden.277 Das Gewicht eines Brotlaibes wurde auf drei Pfund Wiener Gewicht [1 Wiener Pfund = 0,560 kg] festgesetzt, und das „Gebäck sohlte] von zwei zu zwei Tagen" geschehen.278 Rheinberger kündigte 1839 den Vertrag und Schlossküfer Quaderer übernahm neu die Brotliefe- rung.279 Da die üblichen „Zuspeisen" nach der Aussage des Oberamtes nur schwer zu bekommen waren, wur- de die Brotration um 
1/A Pfund erhöht, „damit der Mann sich doch täglich einmal vollkommen sattes- sen könne".280 Die „Menagerechnung" für den Mo- nat Juni 1836 ergab, dass die Ausgaben für die Verpflegung pro Mann täglich 143/4 Kreuzer aus- machten.281 Um die stark erhöhten Militärausgaben bestreiten zu können, mussten neue Einnahmequellen er- schlossen werden. Pokorny hatte schon im Jahre 1831 vorgeschlagen, zu diesem Zwecke den Preis pro Fass Salz um sechs Gulden zu erhöhen.282 Die- se Idee wurde im Dezember 1836 durch einen fürstlichen Beschluss in die Tat umgesetzt. Der Salzpreis pro Fass von 475 Pfund wurde von 13 Gulden auf 20 Gulden erhöht.283 Die Ausgaben wur- den allerdings vorderhand aus den Renten vorge- schossen. Die Hofkanzlei wollte für den Moment jede Erörterung über Steuererhöhungen geheim halten, damit „eine allenfalls stattfindende beson- dere Belegung des Salzes nicht übel einwirke, bevor 132
	        

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