Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

„wohllöbliche" Oberamt richtete er die „gehorsam- ste Bitte, Wohldasselbe wolle sein untertänigstes Ansuchen um gnädigste Nachsicht der fernem drei Dienstjahre Seiner Durchlaucht unterlegen".48 Dem Gesuch war ein Zeugnis des Richters Johann Hilty beigefügt, der bezeugte, dass Konrad sich „stäts zur Zufriedenheit sämtlicher Gemeindsbürger brav und rechtschaffen aufgeführt" habe.49 Das Oberamt empfahl den Gesuchsteller ebenfalls der „höchsten Gnade".50 Da Konrad aber altersmässig noch mili-tärpflichtig 
war, fragte das Oberamt in Wien an, ob dieser bei den kommenden Konskriptionen zur Lo- sung beigezogen werden „und im Falle des Verlie- rens die drei übrigen Jahre noch ausdienen müs- se".51 Durch den fürstlichen Entscheid vom März 1839 wurde Konrad zwar die halbe Strafdienstzeit erlassen, allerdings wurde er zur weiteren Teilnah- me an der Losung verpflichtet.52 Der Fall des Joseph Konrad zeigt, dass die Militär- rekrutierung Anlass sein konnte, aufgestauten Un- 104
	        

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