Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (90)

Nachdem es dem Oberamt im Jahre 1831 nach eigenen Aussagen „mit viel Mühe"14 gelungen war, 55 Kontingentsmänner zusammenzubringen, wur- den diese auf Befehl des Fürsten gleich nach „Ver- zeichnung ihrer Namen zur Ersparung aller Unko- sten auf unbestimmte Zeit beurlaubt".15 Seitdem war das Kontingent „ohne thunliche Aufsicht, ohne Commandant, kurz ohne alle militärische Organisa- tion, sozusagen in sich selbst versunken".16 Aus dieser Versunkenheit erwachte es nur hie und da durch die Streitigkeiten der Kontingentpflichtigen unter sich, wenn diese sich wegen ihres Einstands- geldes in die Haare gerieten. Die Dienstpflichtigen waren nach Ansicht des Oberamtes z.T. gar nicht kriegs- und felddiensttauglich, und es befürchtete sogar, dass eine neuerliche Musterung einen noch schlechteren Bericht nach sich ziehen würde.17 Die Hofkanzlei erwiderte auf diese verzweifelten Appel- le aus Vaduz, dass sie „sich mit diesem Gegenstand wirklich" beschäftige.18 Für den Moment aber ver- sprach sie lediglich, weitere Mitteilungen folgen zu lassen, sobald über die Person des zu ernennenden Offiziers Klarheit bestehe.19 Dafür wurde das Ober- amt aber beauftragt, die schon bestehende Standes- liste zu ergänzen und an den Bundestagsgesandten nach Frankfurt zu schicken. In diesem Falle würde der Bundestag doch wahrnehmen, dass man nicht ganz untätig gewesen sei. Der Hinweis der Hof- kanzlei, wenn die Liste nachher auch wieder Abän- derungen erleiden werde, „so [schade] dieses in dem dermaligen Augenblicke nichts",20 kann sicher auch ohne böswillige Auslegung als Aufforderung interpretiert werden, die Wahrheit nach den gege- benen Umständen zu beugen. „Mit allem Nach- druck"21 begann die Hofkanzlei Ende 1835 auf die definitive Aufstellung des Kontingents zu drängen, da sie ihrerseits dem Druck von der Bundesver- sammlung ausgesetzt war. Sie verlangte, dass das „nur dem Namen nach bestehende Contingent"22 nun gehörig ergänzt werden müsse. Das bedeutete, dass eine neue Aushebung durchzuführen war und verschiedene organisatorische Fragen geklärt wer- den mussten. Die Hofkanzlei versprach tatkräftige Hilfe. Der bereits angeworbene Offizier, Leutnant Schaffer, hatte den Auftrag, bei seiner Reise nach 
Vaduz zu versuchen, in München „ein paar Unter- offiziere zu bekommen"23 Für das bis dato noch nicht vorhandene Quartier sollten Vorschläge ge- macht werden; es war vorgesehen, dass das Kon- tingent zusammentreten müsse, um gehörig exer- ziert und auch vereidigt zu werden.24 Das Oberamt - fast wirkte es ob der in Wien entfalteten Initiative erschrocken - meldete, dass nur eine „ganz un- brauchbare Mannschaft"25 vorhanden sei, vor al- lem da seit 1831 keine Konskription mehr erfolgt sei. Aus diesem Grund schlug es vor, die untaugli- chen Kontingentsmänner „ganz auszustossen"26 und für diese eine neue Mannschaft auf sechs Jahre zu rekrutieren. Die Hofkanzlei erklärte sich damit einverstanden und befahl, die Mannschaft einer strengen Musterung zu unterziehen, sobald der Leutnant in Vaduz eingetroffen sei.27 Für die Zu- kunft aber, so entschied die Hofkanzlei, sei jedes Jahr eine Konskription vorzunehmen, um die je- weiligen Abgänge zu ersetzen.28 DIE EINBERUFUNG DES KONTINGENTS IM JAHRE 1836 1836 war für die Wiedererrichtung des liechtenstei- nischen Militärkontingentes ein sehr wichtiges Jahr. Es stand der Zusammenschluss mit Sigmarin- gen und Hechingen bevor29, was bedeutete, dass die Aufstellung der Mannschaft nicht mehr hinaus- geschoben werden konnte. Die Ortsrichter wurden aufgefordert, unverzüglich die Mannschaftsliste aufzustellen und dem Amte anzugeben, welche Kontingentsmänner zu Hause und welche abwe- send seien.30 Der Schellenberger Vorsteher kam dieser Aufforderung auf sehr einfache Weise nach. Er schrieb dem Oberamte folgende Nachricht: „An Zeig für die kondiggendes Man der Gemeind Schel- lenberg Johan Jorg Hafle[?], der ist zu Haus Und der Johan Jorg lampert ist auch zu Haus. Schellen- berg den 23ten Jener 1836. Richter Johanes brend- le."31 Die Pfarrherren hatten „in thunlichster Bälde"32 aus dem Taufbuch ein Verzeichnis aller ledigen Männer, welche in der Zeit vom 1. Februar 1811 102
	        

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