Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

Angelegenheit. Sie 
machen sich anheischig von dem Schnldenrest von 92,000 fl den vierten Teil, also 23,000 sl zn übernehmen. Davvn wollten sie 10,000 fl bar, das übrige innert dreier Jahre in Raten abtragen und dafür unterdessen Waltershosen verpfänden, mehr konnten sie nicht leisten. Was ihnen noch übrig bleibe, reiche nicht znm standesmüßigen, sondern blos zum notwendigen Lebens- unterhalte hin. Es sei weder dem Branche noch dem Gesetze ent- sprechend, daß Standespersvnen der Schulden halber am standes- müßigen Vermögen verkürzt werden. Die Kreditoren sollen auch die Kriegskosten, (Einquartierungen, Truppendurchzüge?e.) berück- sichtigen, wodurch ihr Vater so in Schulden gekommen sei. Die Freiherren weisen auch aüf andere Beispiele hin, wo 
man sich auch mit dem vierten Teil des Guthabens zufrieden gab und die Familien bei den Gütern ihrer Väter belassen habe. (Reg. 1021). Gleich- zeitig baten sie auch deu Abt von St. Gallen, auf ihren Vorschlag bezüglich der Besriedignng der Gläubiger einzugehen und auf eiue Teilung der Lehen zu verzichten, da sonst nur ein für beide Parteien kostspieliger Prozeß sich ergeben werde. Der Abt möge in diesem Siuue auf die Gläubiger einwirken und bedenken, daß sie selbst ja anch gegen 80,000 fl an mütterlichem Vermögen hatten verlieren müssen. Demnach war also vvn der Kommission so hart verfahren worden, daß die Freiherren, um den Besitz vvn Kißlegg zu retten, das gesamte elsüssische Erbe — vvn Beatrix v. Landsberg herstammend — hatten opfern müssen. Auch von besser sitnierten Verwandten waren zugunsten der bedrängten Familie Opfer gebracht worden. Hieronymus v. Freiberg zu Opfingen und Jnstingen und seine Frau Barbara v. Schellenberg (Schwester des Job. Jakob) bescheinigten noch am 6. Septbr. 1683, daß sie allen Heiratsschmuck und den zwölften Teil der ganzen Erbschaft der Frau Barbara zur Tilgung der von ihrem Vater hinter- lassenen Schulden dem Franz Christoph schon i. I. 1681 über- lassen haben und nun aus Freundschaft zur freiherrlicheu Linie v. Schellenberg auf das Giel'sche Erbe (der Brigitta) und auf das Heiratsgut und alle Erbschaft verzichten, mit dem Vorbehalte der Geltendmachung ihrer Rechte auf Kißlegg für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie. Damit verschwindet in den Akten das Kapitel über die Schulden und deren Tilgung. Aber bald sollte nun auch diese Linie v. Schellenberg erlöschen.
	        

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