Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

— 82 - Behandlung. Der v. Melden erklärte darauf, er könne denen v. Schcllenberg keine weiteren Einkommen zugestehen, da sie da- mit genügend Verseheu seien; indessen sei er zn gütlicher Ab- machung bereit. Der v. Schelleuberg wollte daraus nicht eingehen, da er die Verantwortung für seine Geschwisterten nicht übernehmen wolle. Trotzdem die Kommission in ihn drang, blieb er bei seiner Weigerung. Am folgenden Tag wurden die Verhandlnngen fort- gesetzt. Das Urteil der Kommission lautete: Dem beklagten Johann Jakob v. Schelleuberg wird die Bezahlung des liquiden und privilegierten Ausstandes des Erbes der v. Melden — Kapital 
2364 sl — samt den verfallenen Zinsen innerhalb zwei Monaten oder die Abtretung verschiedener Hypotheken auferlegt. Kommt der Beklagte dem nicht nach, sollen den Klügern die Hypotheken ausgeliefert werden. Von den übrigen Posten der v. Weldenschen Forderungen sind folgende für liquid erklärt worden: vom Heiratsgut der Taute Dorothea (Gem. des Joh- Barthol. v. Bubenhofen) 
1000 sl (dritten Teil von 
3000 sl), von derselben Fran als Erbschaft 1124 fl, von Tante Barbara 1400 fl, von Tante Brigitta 430 fl — in Summa 
4220 sl. Die Schulden, welche schon vor Ausfertigung der Heiratsgntversicherung der Frau Auna Maria Freifrau v. Weldeu, auf der Herrschaft Kißlegg lastete», beliefen sich auf 32,800 fl. Sie wurden eingegangen zwischen den Jahren 1274—1618. Sie waren zwar von den Gläubigern eingegeben, aber noch nicht liquidiert worden. (Reg. 1009). Aus dem Jahre 1679 datiert ein Ueberschlag, wie hoch die schellenbergerfeits den Kreditoren offerierte Hälfte der Reichslehen und des Eigentums der v. Schelleuberg zu schätze» sein, möchte. Es wurden geschützt die Hülste der hohen und niederen Gerichtsbarkeit auf 1000 fl, die Jagd auf 350 fl, das halbe Amtshaus auf 1000 fl, Kapital für die jährlichen Hiechnungsgelder 10,757 fl, der Fruchtzius kapitalisiert 7000 fl, andere Einnahmen an Kücheiigülten, Zehenten, Umgeldern, Zöllen, Erdschlügen, Frondiensten, Bußen, Todfallen kapitalisiert 30,768 fl in Summa 50.932 fl, das Ganze also ca. 101,800 fl. — Würde man, hieß es, davon zwei Drittel den Gläubigern abtreten, so «übe das ca. 68,200 fl. Die Schulde» aber betrugen im Ganzen 225,490 fl, mit Abzug der landschaftlichen Forderungen (per 80,750 fl), der For-
	        

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