Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

— 77 — sür unvollständig, falsch nnd rechtswidrig abgefaßt. Freiherr Johann Jakob habe nach des Vaters Tod Gelder aufgenommen. Staunen müssen die Kreditoren, daß die Frau Witwe Anastasia geb. v. Gramout (Grandmont! 22,926 fl fordere, während sogar das Inventar nur von 6366 fl spreche. Sie habe kein Recht ans eine Morgengabe, da sie als Witwe den Freiherrn Hans Christoph geheiratet habe. Auch habe sie bekanntermaßen so wenig Ver- mögen gehabt, daß sie bei der Hochzeit nicht einmal die Aufzugs- 'kosten habe bestreiten können. Die Kreditoren verlangten daher eine genaue Untersuchung und möglichst vollständige Bezahlung (Reg. 985). Im gleichen Sinne schrieben die Kreditoren auch au deu Abt von St. Gallen. Der Vater des jetzigen Freiherrn habe nicht nur des Krieges wegen, sondern anch andere unnötige Schulden gemacht uud sich trotz der Schulde» aus dem adeligen Stand in den freiherrlichen Stand erheben lassen, was nicht not- wendig gewesen wäre und Geld gekostet habe. Sie finden es unbillig, daß nun sie dafür büßen sollen. Das Kloster St. Gallen hatte, wie wir gesehen haben, schon i. I. 1641 laut Vertrag das Recht erhalten, vom Thomastag 1647 an die Herrschaft Kißlegg und, wenn nötig, anch den Eigenbesitz der Schellenberger an sich zu ziehen, wenn bis dahin sein Guthaben von über 5000 fl nicht bezahlt seiu würde. Diese Schuld war aber weder abbezahlt noch verzinset worden. Ueberdies zieh der Lehenhös St Gallen die Freiherren der Felonie und Jurisdiktionsverletzung im Gebiete von Waltershofen. Daher verlangte das Kloster vom Kaiser die Zurück- gabe der schellenbergischen Herrschaften. Endlich wnrde unter dem 16. März 1666 vom kaiserl. Landgerichte ein inmullltum posoals an die Freiherren gerichtet. Da wandte sich Freiherr Johann Jakob persönlich an den Erzherzog Ferdinand Karl und den Kaiser, schilderte ihnen das Traurige seiner Lage und machte das Aner- bieten, das schuldige Kapital alle Jahre zu verzinsen und für die bereits aufgelaufenen Zinse dem Kloster zwei gnt bestellte Höfe abzutreten. Daraufhin wnrde durch kaiserliches Schreiben vom 23. März 1660 die Immission des Klosters Wert. Auf Wunsch des Abtes, der das kißlegg'sche Lehen lieber in andere Hände gebracht hätte, wnrde vom Kaiser ein Lehengericht nach Norschach auf den 26. Oktober 1660 bestellt. Nachdem der Abt dem Frei- herrn das Recht eingeräumt'hatte, die Hülste der Lehenrichter zu
	        

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