- 62 später den Bernhard Christoph Giel v. Gielsberg, einen spanischen Oberst. Die beiden Schwestern ans erster Ehe heirateten im Jahre 1616, Helena
erhielt 3000 fl Heiratsgnt, das ihr Mann (Macharius v- Herbstheim)
ans 60 Mannsmad Wiesen auf der Insel Reichenan und einem halben Hof zn Marchtclfingen ver- sicherte. Ernst v. Melden zu Lanpheim versicherte seiner Gemahlin Jakob ina Elisabetha ihr Heiratsgut indem er ihr verschrieb: jährlich nach seinem Tode zu
beziehende 190 Malter
Roggen, 83 Malier 8>> Viertel Haber
nnd 189 fl Geld,
oder statt dieser Gülten ein Kapital
von 24,000 fl, Anna Maria,
ans 2. Ehe, heiratete den Hans Dietrich v. Melden zu Lanpheim im
Jahre 1620. Da im
April 1624 Hans
Christoph 11. volljährig ge- worden war, bestätigten im November desselben Jahres seine noch ledigen Schwestern Barbara, Dorothea nnd Brigitta, sowie auch die verheirateten Schwestern Jakobina Elisabeth, Helena uud Auua Maria mit ihren Ehemännern ans Grund des
am 30. August 1622 unterzeichneten Aceesses die vor dem Landgericht zn Wangen ratifizierten Vcrzichtbriefe der drei schon verheirateten Schwestern in Bezug aus das ganze väterliche nnd mütterliche Erbe gegen- über ihrem Bruder. Weil uuu dieser das Glück gehabt hat, vom Kaiser sür sciucu Teil vou Kißlegg Marktrecht, Gericht, Stock uud Galgen und den Blutbann zu erhalten, und er das, was mich dem Tode der Gräfin Witwe Maria v. HohcnemS geb. v. Baumgarteu an den Kaiser zurücksalleu
wird, sür deu Fall des Todes dieser Gräfin
auch sür die andere Hälfte der Herrschaft diese Regalien als Lehen erhalten hat/) haben
die 6 Schwestern ihrem Brnder überlassen, trotz der sicheren Ueberzeugung, daß es nicht Manuesleheu, sondern auch Wciberlehen sei. Indessen verzichten die Schwestern
für sich nnd ihre Nachkommen ans jene
Lehen, so lange ihr Bruder lebt und männliche Nachkommen hat. Wenn solche nicht mehr vorhanden sein sollten,
requirieren sie auch für sich uud ihre Erben diese Lehen. Was aber den teuer erworbe- nen Baumgartenschen Anteil (Markt, Gericht ?e.) angeht, auch was Hans Christoph ferner vom Kaiser erhalten oder als Eigen- Am S. Juni 1624.