Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

Hans Ulrich: Nachdem meine lieben Schwäger Sebastian Schenk Y. Stauffenberg zu Bach nnd Jörg Christoph v. Rietheim heute versprochen, daß sie meiner Frau Anna von uuu an alle Jahre leibgedingsweise die drei Fuder Wein (oder dessen Geldwert), die sie vom Kloster Kreuzlingen znrecht haben, verabreichen wollen, so verspreche ich, diese Leistung nicht länger als zu Lebzeiten meiner Fran beanspruchen zu wollen. Hans Ulrich erbaute das Wvlsegger Schloß zu Kißlegg, weshalb auch seiu Wappen und das seiner Frau Anna an dessen Eingang 
angebracht ist.') Am 2. Febrnar 1574 stifteten beide Ehegatten der Frau Mutter uud deu Schwestern des Frauenklvsters zu Kißlegg uud ihren Nachkommen ans ewige Zeiten 30 Eimer Wein jährliche Spende vom Kloster Petershansen, ebenso zur Herbstzeit, wauu man zu fischen pflegt, ans den Weiern der Herrschaft Kißlegg nnd Waltershosen einen halben Zentner Karpfen, unter dem aus- drücklichen Vorbehalt aber, daß, weuu eiumal die Ordensschwestern die Klanse zu Kißlegg verlassen sollten, diese Stiftung auf deu Spital daselbst übergeheu solle. Dieser Spital zum hl. Geist iu 
Kißlegg ist eine Gründung des Hans Ulrich nnd seiner Gemahlin. Seine Schwester Brigitta, die mit Georg v. Weicbs verheiratet war, testierte dazn 2000 fl, die sie bei ihrem Brnder Dionys liegen hatte, samt rückständigem Zins. Hans Ulrich «hatte seiner Schwester den Bau des Spitals versprochen; sie starb vor Beginn des Baues; aber während des- selben am 4. März 1574 bezahlte Dionys die 2000 fl samt 
000 sl rückständigem Zins. Später müssen die v. Weichs dieses Kapital requiriert haben; denn Haus Ulrich hatte sich darüber noch am 16. Febrnar 1579 dem Herzog von Bayern gegenüber zu rechtfertigen. Demnach hatte die Brigitta zuerst in Weichs eiueu Spital erbauen wollen, aber ihre Absicht nicht erreichen können. (Reg. 752). Der Spital stand „zn oberst gegen Sonnenaufgang" im Flecken. Die Stifter 
behielten sich die Verwaltung desselben vor nnd verordneten, daß in dasselbe nur ihnen leibeigene Arme nnd Waisen, oder alte Diener ausgenommen werden dürfen. Dazn schenkten sie : das zunächst daselbst gelegene Hans samt Hofstatt, i) Bmuimn», Gesch. d. Allgiiils III, 522. —
	        

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