Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1909) (9)

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- Schließlich wurden die Parteien ernstlich zum Frieden ge- mahnt nnd für die noch strittigen Pnnkte ein Tag angesetzt. Doch der , Friede war nicht von langer Dauer. Schon unter dem 21. November des folgenden Jahres erging im Namen des Kaisers vom Kammergericht ein Mahnschreiben an den Grafen v. Hohenems. Es wird ihm darin vorgeworfen, daß er nach dem Tode einer Person, die denen v. Schellenberg Untertan war, den 10. Psennig von den Erben abgefordert habe, während der vou Schellenberg behaupte, das uralte Privileg zu habe», daß seine Leute die angesallenen Erbfülle aus der Herrschast Kißlegg frei uud ohne Abzug oder Steuer überuehmeu können. Trotzdem habe der Graf in diesem Falle den Zehentpfennig verlangt und als man sich darüber beschwerte, habe der Herr v. Schellenberg die Zah- lung verboten, da dies seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten am halben Teil der Herrschast Kißlegg Eintrag tne. Da haben die v. Hohenems mit Gewalt ihre Forderung von den Leuten erzwungen. So etwas sei noch nie vorgekommen. Man habe damit einen neuen Fall geschaffen und damit ein nenes Recht erzwingen wollen. Der Graf wird daher bei Strafe vou 8 Mark Goldes vor das kaiserl. Kammergericht auf den 27. Nov. 1566 citiert. Der Gras mußte das gewalttätig Augeeiguete den Leuten zu- rückgeben. Unter der Haud hatte er aber mit den Erben ab- gemacht, ehe die Entscheidung gesalleu war. Dagegen protestierte der v. Schellenberg und verlangte auch Ersatz der Prozeßauslageu, die sich auf ca. 90 fl. beliefen. Sodaun bat der v. Schellenberg das Kammergericht, daß dem Grafen Gabriel v. Hohenems, der schwachsinnig geworden sei, zur Fortsetzung des Prozesses seine Brüder, der Kardiual uud Jakob Hannibal, zu Vormündern ge- geben werden. Ein Kompromiß endete die Fehde einstweilen. Aber am 4. Mai 1568 kam wieder ein Schiedsgericht zu Ravensbnrg zu- sammen, welches entschied: Die Parteien sollen ihre Beschwerde- punkte innert Monatsfrist schriftlich an den Stadtschreiber zu Ravensburg einsenden, welcher an geeignetem Tage die Vertreter der Parteien einzuberufen haben wird znr Festsetzung von Präli- minarien. Nach wieder zwei Monaten findet die endgültige Kon- ferenz statt. Beide Parteien versprachen, unterdessen den Vertrag
	        

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