Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

DIE REALSCHULSTIFTUNG Dr. Grass blieb bis 1857 in seiner bisherigen Woh- nung im Hause Nr. 16. Inzwischen 68 Jahre alt, scheinen bei ihm jetzt aber gesundheitliche Proble- me aufgetreten zu sein. Sein Wunsch, die Aufnahme des Betriebes der Realschule noch zu erleben, drängte ihn, den schon lange vorgesehenen weite- ren Schritt zu tun, eine Schenkung an das Land. Dies geschah nicht formlos, sondern in einem offiziellen Akt am 22. August 1857 vor der versammelten Re- gierung495 und dem Ortsrichter von Vaduz496. Die Stiftungsurkunde497 umschreibt die Absichten und Wünsche des Stifters in eindeutiger Weise: «In der lebhaften Überzeugung, dass das geistige und ma- trielle Wohl eines Volkes ganz hauptsächlich durch ein gutes Unterrichtswesen bedingt ist, habe ich nach reiflicher Erwägung und mit voller Überlegung nachstehende Entscheidung gefasst: Zur Beförde- rung des Schulwesens im Fürstenthum Liechten- stein widme und übergebe ich dem Land schen- kungsweise und unwiderruflich eine Summe von 20000 fl, sage zwanzigtausend Gulden Reichswäh- rung, mit der Bestimmung, dass die hohe Regierung a) eine Landes-Real-Schule zu Vaduz bis zum Schuljahre 1858/1859 errichte, und für alle Zeiten daselbst unterhalte. b) Zur Besoldung des Lehrers an der Knaben- Elementarschule zu Vaduz, welcher auch im Dienste des Landes-Schulwesens überhaupt verwendet wer- den kann, einen jährlichen Beitrag von 300 fl - sage Dreihundert Gulden Rchsw. vom Schuljahre 1857/1858 anfangend, als Theilzinsen aus obigem Capital leiste. c) das Stamm-Capital für den ausgesprochenen Zweck ungeschmälert erhalte. d) das Schenkungsvermögen unter dem Namen «Doctor Grassi'sche Schulstiftung» getrennt unter der Controlle der jeweiligen Landesvertretung498 und bis zur Wiedereinführung einer solchen unter Controlle einer Commission aus dem Herrn Curaten und Ortsrichter von Vaduz, dem Ortsrichter in Balzers und Eschen bestehend, durch den land- schäftlichen Rechnungsführer ohne Remuneration verwalten lasse. 
e) Im Falle die Landes-Realschule wider Erwarten je aufhören sollte, oder von Vaduz hinweg verlegt werden wollte, der Gemeinde Vaduz zu Gunsten der Elementar-Knabenschule daselbst die Capitalsrate von 6000 fl. sage! sechstausend Gulden Reichsw. als Eigentum abtrete. Die gleichzeitig vorgetretenen Geschenknehmer als: der fürstlich liechtensteinische Herr Landesverwe- ser Johann Michael Menzinger in Vertretung der fürstlichen Landes-Regierung, und der Ortsrichter Johann Georg Marxer in Vertretung der Gemeinde Vaduz erklären sich darüber folgendermassen: Wir nehmen Kraft unseres Amts-Mandats die von Herrn Dr. Grass dem Lande Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz angebotene hochherzige Schen- kung mit den obenangeführten Bestimmungen und mit Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung dankbarst an. Unterschrift Unterschrift des Geschenkgebers der Geschenknehmer Dr. Grass Menzinger, Landesverweser J. G. Marxer, Richter Nach geschehener Anerkennung und eigenhändiger Fertigung wurde das Protokoll geschlossen. Actum ut supra. M. Kessler, Rggs. Amts Adjunkt. And. Falk, Amtsschreiber.» Am 27. September 1857 erteilte Fürst Alois dem Schenkungsvertrag die Genehmigung unter der Bedingung, dass das Aufsichtsrecht der Regierung gewahrt bleibe und weder dem Land noch dem Fürsten daraus weitere Verpflichtungen für die Zukunft erwachsen dürften. Dass Dr. Grass in der Stiftungsurkunde einen festen Termin für die Eröffnung der Realschule auf den Herbst 1858 festlegte, hatte seinen guten Grund. Das Schulwesen im Lande lag zu jener Zeit im argen und bedurfte dringend einer Reorganisation. Mehrere Schulgesetzentwürfe fanden zwar das Interesse des Fürsten, doch zauderte dieser wiedereinmal mit der Begründung, die Entwicklung in Österreich abwar- ten zu wollen.499 Es ist anzunehmen, dass Grass 94
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.