Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

site und Verband in Triesenberg 1 fl 12 xer. Demge- genüber kostete im Jahr 1845 ein Pfund Schwarz- brot 4 Kreuzer, 1 Pfund Rindfleisch 14 Kreuzer, d.h. man bekam für einen Gulden204 15 Pfund Schwarzbrot bzw. 4 Pfund Rindfleisch. Das jährliche Einkommen Karl Schädlers betrug, das Physikatsgehalt von 200 Gulden und die Impf- diäten von 55 Gulden eingeschlossen, knapp 1000 Gulden, war also etwas weniger als das Einkommen des Rentmeisters, der 600 Gulden in bar und Naturalleistungen in etwa derselben Höhe bezog. Damit aber konnte eine grössere Familie bei entsprechender Sparsamkeit wohlversorgt werden. Karl Schädler heiratete denn auch nach seiner definitiven Anstellung als Landesphysikus im Jahre 1844, im Alter von 40 Jahren. Seine Frau, Kathari- na Walser war die Tochter des Johann Michael Walser aus Rankweil und der Anna Maria Sprenger aus Triesen. Sie war 1819 in Rankweil geboren, also 15 Jahre jünger als ihr Mann. Im Jahre 1845 am 20. Februar wurde als erstes Kind der Sohn Rudolf205 geboren. Einen Hinweis auf dieses freudi- ge Ereignis gibt uns auch eine Eintragung im Praxisjournal unter dem 11. Januar 1846: «Ospelt Lorenz, Vaduz, hat Gegenrechnung für eine Wiege 2 fl 20 xer». Es folgten im Jahre 1846 Hildegard206, 1847 Marie Luise207, 1848 Albert208, 1850 Karl209 und 1853 Adolf210. Katharina Schädler, geb. Walser (1819-1886). Ein Bild ihres Ehemannes Dr. Karl Schädler existiert lei- der nicht. Es ist auch über- liefert, dass er sich nie habe photographieren las- sen. 
Eine Vereidigung Dr. Karl Schädlers als Landesphy- sikus und Gerichtssachverständiger scheint wäh- rend der Amtszeit Menzingers nicht stattgefunden zu haben.211 Welchen Arbeitsaufwand das Physikat erforderte, ist schwer abzuschätzen. Jedenfalls war der Aufga- benbereich des Physikus sehr umfangreich. In der Physikatstätigkeit fielen wohl die Pocken- schutzimpfungen in sämtlichen Gemeinden beson- ders ins Gewicht. Sie waren zunächst noch dem Amtsarzt allein vorbehalten und mussten jährlich durchgeführt werden. Gerichtsärztliche Begutachtungen waren gar nicht selten. Aus dem gerichtsärztlichen Protokollbuch212 gewinnt man den Eindruck, dass Raufhändel mit Verletzungsfolgen fast an der Tagesordnung waren. Bei Verletzungen mit Todesfolge oder bei Morden wurde eine Kommission gebildet, die meistens aus dem Landvogt, dem Landesphysikus und einem weiteren liechtensteinischen Arzt bestand. Sektio- nen führte in solchen Fällen der Physikus in Anwesenheit der anderen zwei Kommissionsmit- glieder durch. Bis zum Jahre 1848 war als gerichtliche Strafform noch die «körperliche Züchtigung» üblich. Sie wurde gleichermassen über Frauen und Männer verhängt.213 Es war aber dafür eine vorgängige ärztliche Beurteilung notwendig. Eine solche Beur- teilung lautete z.B. folgendermassen: «N.N. ist kräftig und gesund, so dass sie sowohl mit körperli- cher Züchtigung belegt, als auch zu jeder Gattung Strafarbeit verwendet werden kann».214 Ich habe im «Gerichtsärztlichen Protokollbuch» für die Jahre 1840-1848 17 ärztliche Begutachtungen für die Ausführung der Prügelstrafe gezählt. Nach 1848 hört die Verhängung von Körperstrafen auf. Die Tauglichkeitsuntersuchungen bei den Muste- rungen für das Militär waren nicht grundsätzlich nur Sache des Landesphysikus, obwohl er die meisten dieser Untersuchungen durchführte. Wir finden auch einzelne Untauglichkeitsbescheinigun- gen von anderen Ärzten. Wo die Entscheidung über die Tauglichkeit heikel war, wurde noch ein zweiter Arzt zur Beurteilung zugezogen, bzw. es entschied die «Assentierungskommission».215 52
	        

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