Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1991) (89)

der menschlichen Natur anstrebten, versuchte er sich leidenschaftlicher oder einseitiger Parteinahme zu entziehen. Trotzdem stiess seine Haltung mehr- mals auf Widerstand oder Ablehnung. In seinen Studienjahren in Deutschland begeisterte sich der junge Peter Kaiser für die Ideen der deutschen Burschenschaften, mithin für deren libe- rales Gedankengut. Die darauffolgende Reaktion von Seiten der restaurativen Kräfte, die sog. Dema- gogenverfolgung, veranlassten ihn, Deutschland zu verlassen und in die Schweiz zurückzukehren. Hier übte er seine Haupttätigkeit während acht Jahren an der Kantonsschule Aarau aus. Er lehrte als Professor die Mittelschuljugend des jungen und radikalen Kulturkantons. Im Grunde genommen befand er sich hier in einer Atmosphäre, die ihm geistig zusagte. Er wurde ein geschätzter und beliebter Lehrer. Allein die Radikalisierung des politischen Lebens und die erbitterten Parteikämpfe hielten den ganzen Kanton in Aufregung und gingen auch nicht spurlos an der Landesschule vorbei. Kaiser missbilligte das Treiben der radikalen Partei, ohne dass er sich direkt einmischte. Nachdem er auch den Posten eines Rektors der Kantonsschule bekleidet hatte, passte den Radikalen der fried- fertige und gemässigte Professor nicht mehr." Sie wollten an der Spitze der Landesschule einen ähnlich kombattanten Mann haben, wie sie ihn in der Person des katholisch-radikalen Augustin Keller als Seminardirektor besassen. So wurde Kaiser 1835 ohne irgendwelchen anderen Grund nicht wiedergewählt. Die fünf Jahre als Rektor der katholischen Landes- schule in Disentis (1837-1842) verliefen wieder in eher ruhigen Bahnen. Im katholischen Schulrat in Chur und im Abt des Klosters Disentis besass er gute Förderer seiner erzieherischen Absichten. Anders verhielt es sich jedoch mit einigen reichsdeutschen Kollegen, einheimischen Landgeistlichen und mit der Kurie in Chur, die ihm im geheimen entgegenar- beiteten." Die Pfarrherren hatten noch bis kurzem fast das Monopol über die Schule gehabt. Manche von ihnen betätigten sich als Lehrer, ohne über eine genügende fachliche und methodische Vorbildung zu verfügen. Ihnen erwuchs aus der fortgeschritte-nen 
Lehrerausbildung von Kaiser in Disentis eine unangenehme und deshalb zu bekämpfende Kon- kurrenz. So übten sie Kritik an gewissen Ein- richtungen und Methoden der katholischen Kan- tonssschule, wie zum Beispiel an der körperlichen Ertüchtigung der Schuljugend, die in Turn- und Waffenübungen bestand, in Spielen im Freien und Spaziergängen, und auch im Winter betrieben wurde. Ihre Begründung war, dass diese körperli- chen Übungen die studierenden Jünglinge von der Wahl des geistlichen Standes abhalten würden. Kaiser betonte jedoch, es gebe lebendige Zeugen vom Gegenteil/'1 Durch die Installierung der Schule in Disentis hatte diese eine recht unabhängige Stellung und willkom- mene Distanz zur bischöflichen Kurie in Chur erlangt. Die Schule stand unter der Leitung des Schulrates in Chur, dessen Seele Alois Latour aus Brigels, der spätere linksliberale Nationalrat, war; in religiöser Hinsicht unterstand sie der Aufsicht des Klosters Disentis/' In dieser glücklichen Konstella- tion konnte Kaiser die Anstalt zum Gedeihen und zur freien Entfaltung bringen. Dies sollte mit der Rückverlegung der Schule ins Priesterseminar 1842 anders werden. Der Bischof insistierte auf seinem früheren Standpunkt, wonach er selber die ausschliessliche Leitung und Aufsicht auszuüben und nicht einer staatlichen Kontrolle zu unterziehen gedenke. Das Corpus Catholicum hin- gegen beharrte entschieden darauf, «dass die Schu- le getrennt und unabhängig vom Priesterseminar unter der unmittelbaren Aufsicht des Rektors ge- führt werde.»26 Die Verhandlungen endeten mit einem Kompromiss, einem sog. «Einverständnis», in dem aber der Kurie doch weitgehende Kompe- tenzen eingeräumt wurden. Die katholische Kan- tonsschule zog im Herbst 1842 ins Priesterseminar ein und bildete hier eine vom Seminar getrennt geleitete, unter einem weltlichen Schulrat stehende Anstalt. In den Artikeln 2 und 4 des «Einverständ- nisses» war dem Bischof zugestanden worden, «inbezug auf die ganze Schulanstalt die oberste Aufsicht und Entscheidung in allem, was laut göttli- chen und kirchlichen Institutionen und Befugnissen über Reinheit der Lehre und der Sitten ihm zustehe, 148
	        

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