RECHENSCHAFTSBERICHT DES LANDESVERWESERS CARL VON IN DER MAUR Peter Rheinberger (1831-1893) war seit 1868 Landestechniker und da- mit für den Bau der Hoch- wuhre verantwortlich. Ob- wohl sich der Landesver- weser im allgemeinen über die Liechtensteiner nicht positiv äusserte, anerkann- te er die unverkennbaren Verdienste des Landes- technikers. Das liechtensteinische Rheinufer hat eine Länge von 26 560 Meter, nicht viel weniger als das Rheinufer im benachbarten Vorarlberg. Durch Staatsvertrag vom 15. März 1837 wurde die Rheinkorrektionslinie einverständlich mit dem be- nachbarten
Kanton St.Gallen festgesetzt. Die auf Einhaltung der zu ihren Gunsten lautenden Verträ- ge so sehr bedachte Schweiz aber glaubte sich über diesen Staatsvertrag einseitig hinwegzusetzen und die diesfalls im Jahre 1871 von der fürstlichen Re- gierung erhobenen Proteste unbeachtet lassen zu sollen und brachte die Versicherungsbauten am schweizerischen Rheinufer auf eine so bedeutende 75