Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

c) VIEHZUCHT UND ALPWIRTHSCHAFT Durch Herstellung des Schienenweges über den Arl- berg wurde die Einfuhr sehr billigen Viehes ermög- licht, und es erwuchs hiedurch den meisten hierlän- digen Viehzüchtern eine sehr empfindliche Conkur- renz, bei der sie wegen der verhältnismäßigen Theuerung der hiesigen Lebensbedingungen und dem übermäßig hinaufgeschraubten Bodenpreise mit der Produktion geringwerthigen Viehes nicht mehr bestehen konnten, während die Aufzucht schöner Thiere nach wie vor lohnenden Erwerb sicherte. Es lag also in diesen Umständen für die Behörde der Impuls auf die Verbesserung der Vieh- zucht hinzuwirken. Der Durchführung boten sich indessen manche Schwierigkeiten, von welchen nicht die geringste diejenige war, dass auf eine Un- terstützung des fachlich wenig vorgebildeten Amts- thierarztes, welcher veralteten Anschauungen hul- digte und den beruflichen Anforderungen ziemlich gleichgültig gegenüberstand, nicht zu rechnen war. Ich habe nun in der Person des Leiters der chemi- schen Versuchsstation 
in Feldkirch, Dr. Fugling, welcher als Organ des landwirtschaftlichen Verei- nes für Vorarlberg maßgebenden Einfluß auf die Viehzucht nimmt, einen ebenso tüchtigen als unei- gennützigen Berather gefunden und im Interesse der Verbesserung der Viehzucht verschiedene Maß- nahmen durchgeführt, welche sich seither als vor- theilhaft bewährt haben. Zunächst wurde das Prämierungsverfahren bei den jährlichen Viehausstellungen einer derartigen Re- form unterzogen, dass es nunmehr wirklich dem beabsichtigten Zwecke, die Viehrace zu bessern, entspricht; insbesondere wurde die Einfuhr eines guten Zuchtstiermateriales durch Zuerkennung von Subventionen an die betreffenden Gemeinden mit Erfolg gefördert, anstatt der Auszahlung der für männliche und weibliche Zuchtthiere zuerkannten Prämien. Sofort am Ausstellungstage wurden Prä- mienscheine eingeführt, welche erst nach Verlauf eines Jahres bei der Cassa honorirt werden, wo- durch sichergestellt erscheint, dass das prämirte Zuchtthier mindestens ein Jahr lang im Lande ver- bleibt und dem Züchtungszwecke dient. Bei Gele-genheit 
der Ausfolgung der Prämienscheine wurde den Parteien immer eine eigens verfaßte, gedruckte Zusammenstellung über die Erfordernisse prei- sungswürdigen Rindviehes in die Hand gegeben, um auf diese Weise auch hier nach und nach das in der schweizerischen Nachbarschaft längst bestehende Verständniß über die diesfälligen Anforderungen wachzurufen und die Viehzüchter zu veranlaßen, das alte, zu ihrem eigenen Schaden hartnäckig be- tretene Geleise zu verlassen und sich den seit der Erbauung der Arlbergbahn ganz geänderten Ver- hältnissen anzupassen. Um das für die Nachzucht so wichtige Capitel der Zuchtstierhaltung zu regeln, wurde ein die Verpflichtungen und Rechte der Zuchtstierhalter genau festsetzendes Vertragsfor- mulare, sowie die Führung von Sprunglisten nach einem gleichfalls neu eingeführten Formulare vorge- schrieben und wurde daraufhin gewirkt, dass die bestehenden Viehveredlungs-Commissionen die Er- füllung der bezüglichen Vorschriften seitens der Zuchtstierhalter genau controliren, wie nicht min- der Veranlassung getroffen, dass die Zuchtstiere nach Ablauf der Sprungperiode der Landeskommis- sion zur Besichtigung vorgeführt werden. Die hierlands durch ein vorzügliches Gesetz geför- derte Alpwirtschaft fand die durch die Wichtigkeit der Viehzucht für das Land gebotene eingehende Berücksichtigung. Die vorzunehmenden Alparbeiten wurden alljährlich commissionell festgesetzt und die thatsächlich erfolgte Vornahme der selben zum Theile durch persönliche Inspektion constatirt. Ein Christoph Wanger (1817-1902) war Landes- tierarzt und vieljähriger Landtagsabgeordneter. 72
	        

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