Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

naueren Controle unterstellt und namentlich verhal- ten, allmonatlich die entdeckten Waldfrevel mittels des zu diesem Zwecke neu eingeführten Formulares anzuzeigen oder die Fehlanzeige unter Berufung auf den Diensteid ebenfalls mittels vorgezeichneten For- mulares zu erstatten, eine Maßregel, die sich als sehr nützlich erwies. Um die Waldaufseher besser controliren zu können, wurde angeordnet, dass dieselben Dienstbücher führen, in welchen sie ihre dienstlichen Verrichtun- gen einzutragen haben. Diese Dienstbücher werden zeitweilig von dem Forstamte und von mir revidiert. Da hervorgekommen ist, dass die Waldaufseher ih- ren Pflichten häufig nur aus Unkenntniß nicht nach- kamen, und um andererseits das Interesse für die Waldkultur wachzurufen, wurden diesen Organen zwei gemeinverständlich bearbeitete Werke des be- kannten schweizerischen 
Forstmannes Landoldt nämlich «Der Wald» und «Der Wald im Haushalte des Menschen» in die Hand gegeben, außerdem wurde die Einführung getroffen, dass sie alljährlich in Gemeinschaft mit den Ortsvorständen zu einer unter meinem Vorsitze stattfinden Forsttagsatzung zusammentreten, bei welcher waldkulturelle Fragen besprochen, Maßregeln zum Schutze und zur Be- wirtschaftung der Wälder erläutert und Wünsche und Beschwerden in Hinsicht auf die Handhabung des Forstgesetzes entgegengenommen werden. Um den Eifer und das Pflichtgefühl der Waldaufseher anzuspornen, werden denjenigen unter ihnen, wel- che ihren Obliegenheiten gewissenhaft nachkom- men, alljährlich aus dem diesfalls zur Verfügung stehenden Credite mäßige Belohnungen zuerkannt, welche ihre Wirkung bisher nicht verfehlten. Die in der benachbarten Schweiz in neuerer Zeit eingeführte strenge Forstpolizei hat zur Folge ge- habt, dass die Nachfrage nach Holz bei verminder- tem Angebote desselben und demnach auch der Preis des Holzes sehr gestiegen ist, was andererseits wieder für hierländige Gemeinden und Private den Antrieb schuf, hiesige Forstprodukte in der Schweiz zu verwerthen. Um nun die diesfällige früher häufig geübte Umgehung des Forstgesetzes zu verhindern, sind die Zollämter verhalten worden, Holz aus Liechtenstein nur gegen eine von der fürstlichen 
Regierung ausgefertigte Holzausfuhrslegitimation nach der Schweiz passiren zu lassen. Wird nun die Erlangung einer solchen Holzausfuhrslegitimation angestrebt, so wird stets in die Prüfung der Frage eingetreten, ob bei Fällung des Holzes nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vorgegan- gen und die Ausfuhr zuläßig ist; hiedurch aber wur- den auf indirekte Weise unerlaubte Holzungen auf das thunlichst geringste Maß reduzirt. Der in einer Reihe von Gemeinden üblich gewesene Ziegeneintrieb in die Wälder wurde an so erschwe- rende Bedingungen geknüpft, dass derselbe seither gänzlich aufgehört hat. Der eingerissenen unvernünftigen Devastirung der Rheinauen wurde dadurch wirksam begegnet, dass die Bewirthschaftung der Auen unter die Aufsicht des Forstamtes gestellt und die Abholzung an eine Regierungsbewilligung geknüpft wurde. Der genauen Durchführung der alljährlich festge- stellten Waldkultursvorschläge und der Einhaltung der genehmigten Wirtschaftspläne, sowie der er- theilten Abholzungsbewilligungen wurde fortgesetzt die vollste Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Behe- bung des Mißstandes, dass die Begrenzung der Wäl- der vielfach mangelhaft ist, wurden entsprechende Maßregeln angeordnet, und es ist seither dieser Übelstand nahezu beseitigt. Den Gemeinden ist an- läßlich der häufig vorgekommenen Streitigkeiten über die Holzausfolgung aus den Gemeindewäldern ein Musterstatut betreffend die Benützung dieser Wälder herausgegeben worden. Die Wiederauffor- stung ausgerodeter Waldtheile bildete den Gegen- stand fortgesetzter Obsorge, auf die gute Instandhal- tung der in allen Gemeinden vorhandenen Wald- baumschulen wurde stets gesehen, und die im Jahre 1884 unter meinem Amtsvorgänger ins Leben geru- fene landschaftliche Waldbaumschule, welche jähr- lich durchschnittlich 25 000 Setzlinge an die Ge- meinden abgibt, wurde sorgfältig kultiviert. Die unter loyaler Mitwirkung des sehr braven Forst- amtsleiters" eingeführte strengere Ordnung im Forstwesen, welche den Leuten anfänglich unbe- quem schien, hat sich dermalen vollkommen einge- lebt, und es hat auch in der Bevölkerung im Allge- meinen die Überzeugung an Boden gewonnen, dass 70
	        

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