Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

RECHENSCHAFTSBERICHT DES LANDESVERWESERS CARL VON IN DER MAUR menhäuser, wie ich durch häufige persönliche In- spektion wahrnahm, gut besorgt werden, ist ein vorzugsweises Verdienst der an denselben wirken- den barmherzigen Schwestern. Auch jene Gemeinden, welche keine Armenhäuser haben, sind verpflichtet, wegen allfälliger Unterbrin- gung ihrer Armen einen Vertrag mit einem Armen- hause abzuschließen, da sie sonst keinen Antheil aus den Interessen des landschaftlichen Armenfon- des erhalten. In solchen Gemeinden erfolgt die Verpflegung Ge- meindearmer nicht selten auf primitive Art, indem dieselben in einer bestimmten Reihenfolge jeder Tag bei einem andern Gemeindebürger das Essen erhal- ten. Nach den von den Gemeinden gelieferten Nachwei- sungen betrugen die Ausgaben für Armenzwecke im Jahre 1889 insgesammt 13 218 fl. Zur theilweisen Deckung dieser Auslagen werden den Gemeinden alljährlich die Interessen des landschaftlichen Ar- menfondes nach Verhältniß der Einwohnerzahl hin- ausbezahlt, jedoch wurde im Jahre 1886 die Verfü- gung getroffen, dass 20% der Interessen zurückbe- halten werden, um ein allmäliges Anwachsen des Fondes, in welchem übrigens auch jeder vierte Theil der eingehobenen Grundbuchs- und Abhandlungs- taxen fällt, sicherzustellen. Die Gebahrungsresultate des landschaftlichen Ar- menfondes von 1884 bis 1889 sind aus folgender Zusammenstellung ersichtlich. Verrechnungs-Gulden nach der Rechnung für Vermögens- titel 
das Jahr vermehrung in Gulden 1884 1889 1884-1889 Empfänge 
59193 69037 Ausgabe 
3403 5051 Vermögensstand 55 790 63 986 8196 Außer dem Armenfonde besteht als Humanitätsfond mit der Bestimmung, allgemeinen, über den Rah- men der Gemeindearmenpflege hinausgehenden Humanitätszwecken zu dienen, nämlich der von Euerer Durchlaucht im Jahre 1886 gnädigst ins Le-ben 
gerufene fürstliche Landeswohlthätigkeitsfond. Die Zinsen dieses mit einem Capitale von 30 000 fl gegründeten Fondes, zu welchem die Landesvertre- tung im Jahr 1887 spontan einen Beitrag von 10000 fl bewilligte, werden jährlich zu den ver- schiedensten Humanitätszwecken verwendet, ins- besondere zur Unterbringung armer Waisenkinder bei braven Familien, zur Unterstützung bedürftiger Landesangehöriger Behufs Erlernung einer Profes- sion, zur Erziehung armer Taubstummer und dgl. Der Fond, über dessen Verwaltung Euerer Durch- laucht alljährlich ein eingehender Bericht unterbrei- tet wird, ist zum wahren Segen des Landes gewor- den und trägt auch sonst beträchtlich zur Förderung der allgemeinen Zwecke der politischen Verwaltung bei. Die Gebahrungsresultate sind folgende: Verrechnungs-Gulden nach der Rechnung für Vermögens- titel 
das Jahr vermehrung in Gulden 1886 1889 1886-1889 Empfänge 31500 
45611 Ausgabe 3893 Vermögensstand 31 500 41 718 10 210 F) LANDESKULTUR a) FORSTLICHE ANGELEGENHEITEN Ich stand hier vor der leidigen Thatsache, dass ein Theil der Wälder in einer längst vergangenen Zeit abgeholzt, ja sozusagen devastirt waren, und dass die Forstpolizei in den einzelnen Gemeinden sehr lax gehandhabt wurde. Es schien daher unbedingt nothwendig, in letzterer Beziehung die Zügel etwas straffer anzuspannen und auf genaue Durchführung des bestehenden sehr praktischen Forstgesetzes hinzuwirken. Es wurde daher zunächst das beeidete Waldauf- sichtspersonale der Gemeinden, für welches eine eigene Eidesformel neu eingeführt wurde, einer ge- 69
	        

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