Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

b) FEUERPOLIZEI Es wurde eine verläßliche Controle darüber einge- führt, dass alle Kamine regelmäßig 4mal im Jahre gereinigt werden und dass die früher häufig unter- bliebenen Hydranten- und Feuerspritzen-Proben in allen Gemeinden jährlich zweimal vorgenommen werden; auch wurde angeordnet und durchgeführt, dass für jede größere geschlossene Ortschaft ein ständiger Nachtwächter bestellt wurde, und wurden für alle diese Gemeinden praktische Nachtwächter- Controluhren beigestellt, welche in absolut zuverlä- ßiger Weise ersehen lassen, ob der Nachtwächter die ihm vorgezeichneten Diensttouren auch wirklich verrichte. c) BAUPOLIZEI Einer regelrechten Handhabung der Baupolizei stel- len sich hier große, zumeist in der Bauart der beste- henden Bauobjekte, in der Armuth eines großen Theiles der Bevölkerung und in dem Mangel eines ausreichenden Gesetzes begründete Hindernisse entgegen; immerhin werden die Baukonzessions- Verleihungen stets die nach der Lage der Sache vom Standpunkte des öffentlichen Interesses gebotenen Bedingungen vorgeschrieben und wird deren Ein- haltung überwacht. Um hinzuwirken, dass wenigstens die auffälligsten aus der baulichen Anlage der Häuser hervorgehen- den Mängel und Gebrechen beseitigt werden, wurde eine Commission bestellt, welche alljährlich sämmt- liche Gebäude zu inspiziren und unter Freilassung der Beschwerde an die fürstliche Regierung die nö- thigen Anordnungen zu treffen hat. Hiedurch ist es gelungen, zahllose feuergefährliche Mängel in den Feuereinrichtungen und sonstige gemeingefährliche Baugebrechen zu beseitigen und viele Bewohner zu bestimmen, die in altgewohnter Weise der Landstra- ße zugewendeten Dungstätten zu verlegen, sowie die bis dorthin sorglos auf die Landstraße abgeleite- te Jauche in gemauerten Jauchegruben zu faßen. Es leuchtete schließlich den Leuten selbst ein, dass es in einem Gebiet, in welchem jährlich um beiläufig 
lOOOOfl Kunstdünger angeschafft wird, vortheil- haft sei, die vorhandenen natürlichen Dungstoffe besser auszunützen und sich dadurch manche über- flüssige Ausgabe zu ersparen; seither sind etwa 200 gemauerte Senkgruben hergestellt worden. d) GEWERBEPOLIZEI Handel und Gewerbe sind, wenn von den vorhande- nen Fabriken und etwa von den Einzelnstickern abgesehen wird, nicht beträchtlich und werden nach dem ganzen Charakter der liechtensteinischen Bevölkerung, bei welcher kein solider Unterneh- mungsgeist zu finden ist, wohl nie zu einer größeren Bedeutung gelangen. Handelsleute, welche sich mit dem Vertrieb von Consumtionsartikeln befassen, setzen häufig schlechte und verfälschte Waare ab - es mangelt aber an Organen, um dies zu kontroliren. Zu solchen verfälschten Artikeln zählt auch der Schnaps, dessen Genuß leider immer mehr zu- nimmt; insbesondere im Unterlande ist ein Individu- um, welches derartigen Brandwein in großer Menge erzeugt und hievon nach beiläufiger Schätzung jähr- lich 40000-50 000 Liter im Lande absetzt. Die in den Händen von Ausländern befindlichen Fabriken gehören der Textilbranche an und be- schäftigen rund 700 Arbeiter, deren Jahresverdienst wohl auf 250000 fl geschätzt werden kann, woraus zu ersehen ist, wie wichtig der Bestand dieser Fabri- ken für das Land ist. Von den Fabriken zeichnet sich insbesondere die neu umgebaute Spinnerei 
von Jen- ny, Spörry & Cie in Ebenholz (Vaduz) durch ihre selbst den strengsten Anforderungen gerecht wer- dende Anlage (elektrische Beleuchtung, Telephon, Ventilation mittels durchfeuchteter Luft) aus. Behufs Inspektion der Gewerbe in gewerbspolizeili- cher Hinsicht ist mit dem k. k. Gewerbeinspektor für Tirol ein Abkommen getroffen worden, wornach derselbe verpflichtet ist, jährlich 1-2 mal Inspektio- nen vorzunehmen und die fürstliche Regierung in die Lage zu setzen, die im Interesse des Volkes der arbeitenden Bevölkerung erforderlichen Anordnun- gen zu treffen, falls Anstände nicht sofort im kurzen Wege zu bereinigen sind. Den Fabriken ist unter 60
	        

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