Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

RECHENSCHAFTSBERICHT DES LANDESVERWESERS CARL VON IN DER MAUR B) POLIZEIWESEN a) SICHERHEITSPOLIZEI Um in sicherheitspolizeilicher Hinsicht bessere Ord- nung zu schaffen, sind alle Gemeinden verhalten worden, mit Dienstabzeichen versehene Gemeinde- polizeiorgane zu bestellen, welche tägliche Streifun- gen vorzunehmen haben; außerdem für alle Fälle entsprechende Arrestlokale einzurichten. Gegen das zu großen Dimensionen herangewachse- ne Vagabunden-Unwesen, welches hier zu einer ernsten Plage geworden war, wurde energisch vor- gegangen. 15-20 Strolche und mehr waren hier täglich unterwegs und erlaubten sich in den Dörfern allerhand Gewaltthätigkeiten, wenn ihnen keine oder nur eine sie nicht zufriedenstellende Gabe ver- abfolgt wurde; wurden sie von einem der Polizeior- gane über die Grenze gewiesen, so erschienen sie sicher bald - vielleicht schon in der nächsten Vier- telstunde - wieder, kurz Liechtenstein galt 
als Eldo- rado für dieses Gesindel und bei dem Mangel einer größeren Polizeimacht drohte das Vagabundenthum dem Lande über den Kopf zu wachsen. Es wurde nun die auch anderwärts praktizirte Be- stimmung getroffen, dass jedes Polizeiorgan für je- den dem Landgerichte zur Bestrafung vorgeführten Vagabunden eine Prämie von einigen Gulden erhal- te; seither ist das Land vor derartigen gemeingefähr- lichen Individuen sozusagen ganz gesäubert und es erscheinen hievon während eines ganzen Jahres nicht mehr so viele als früher während einer halben Woche. Der Vortheil der zur Beseitigung dieser Landplage ergriffenen Maßregeln muß für die allgemeine Si- cherheit hoch angeschlagen werden, aber auch der materielle Vortheil springt in die Augen, denn wenn jeder der Vagabunden täglich nur 50 kr erbettelte und wenn nur 10 solche Individuen täglich erschie- nen, so würde das einer jährlichen Steuer von 1825 fl gleichkommen, die sich in Wirklichkeit aber viel höher stellte. Die in vielen Gemeinden fast schon zur Gewohnheit gewordenen 
nächtlichen Excesse, deren Hintanhal- tung eigentlich Sache der Ortspolizei wäre, welche 
aber auch hier wie anderwärts nicht genügend ge- handhabt wird, erforderten namentlich im Anfange meiner hierortigen Dienstleistung wiederholt ein thatkräftiges Eingreifen - seither haben sich derarti- ge Fälle auf ein Minimum reduzirt. 8) Der Böhme Josef Nebesky (1835 deskassenverwalter in Vaduz. 
•1897)warvon 1870-1897 
Lan- Carl von In der Maur liess eine Hausordnung für das Gefängnis drucken und in jeder Zelle anschlagen. 
Damit hörten die zahlrei- chen Klagen über schlechte Behandlung auf. 59
	        

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