Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

terricht in der Obstbaumzucht und in den musikali- schen Fächern - letzteres deßhalb für die hiesigen Verhältnisse von großer Wichtigkeit, weil die hier- ländigen Lehrer gesetzlich verpflichtet sind, die Or- ganistenstelle in ihrer Schulgemeinde zu versehen. Nach Aufhebung der k.k. Lehrerbildungsanstalt in Bregenz wurde mit den berufenen württembergi- schen Faktoren wegen Gestattung der Aufnahme liechtensteinischer Lehramtskandidaten in das kö- nigliche katholische Lehrerseminar 
zu Saulgau in Verhandlung getreten und sohin diese Aufnahme gegen Widerruf gestattet. Gegenwärtig befinden sich drei mit Studienunter- stützung bedachte liechtensteinische Lehramtszög- linge in diesem Lehrerseminare; die Kosten der Un- terbringung in der erwähnten Anstalt, an deren Spitze ein sehr gebildeter katholischer Geistlicher steht, belaufen sich für das ganze Jahr auf die sehr bescheidene Summe von 160-180 fl. Die materielle Stellung des Lehrpersonales ist kei- neswegs glänzend, wenn in Betracht gezogen wird, dass hierlands die Preise der täglichen Bedarfsarti- kel eine ganz ungewöhnliche Höhe erreicht haben. Die Lehrschwestern vom 
Mutterhause Zarns erhal- ten gemäß des mit der Oberin abgeschlossenen Ver- trages einen Jahresgehalt von nur 180 fl nebst freier Wohnung und Beheizung - bezüglich der Lehrer, welche meist verheiratet sind, hat der Landtag im Jahre 1888 eine Aufbesserung der drei gesetzlichen Dezennalzulagen von 50 auf 100 fl beschlossen, da- gegen eine von den Lehrern angestrebte Erhöhung ihres jährlichen - unter anderen Verhältnissen viel- leicht genügenden Stammgehaltes von 500 auf 600 fl - abgelehnt, obwohl dieselbe vom Standpunk- te der staatlichen Finanzverhältnisse leicht zulässig und auch sonst vielleicht wünschenswerth gewesen wäre, um die Lehrer von Nebenbeschäftigungen, welche füglich doch meistens auf Kosten der Schule gehen, abzuhalten. 54 
Für Schulzwecke bestehen hierlands vier von der fürstlichen Regierung verwaltete Fonde, nähmlich der landschaftliche Schulfond, 
der Dr. Grass'sche Schulstiftungsfond, 
der Lutz'sche Stipendiumsfond und der 
v. Kriss'sche Stipendiumsfond. Die ziffermäßigen Ergebnisse der Verwaltung dieser Fonde während meiner Amtsführung werden durch die nachstehenden Tabellen veranschaulicht: I. LANDSCHAFTLICHER SCHULFOND3 Verrechnungs-Gulden nach der Rechnung für Vermögens- titel das Jahr vermehrung in Gulden 1884 1889 1884-1889 Empfang 43 228 47902 Ausgabe 
3 768 3 577 Vermögensstand 39460 44 325 4865 Die alljährlich fälligen Zinsen des Fondes werden an die Landeskasse abgeführt und figurieren im Lan- desbudget als Einnahmepost. Von diesen Zinsen werden gemäß sanktionirten Landtagsbeschlusses vom Jahre 1889 dem Landes- schulrathe jährlich 1000 fl für Studienunterstützun- gen an dürftige Landesangehörige zur Verfügung gestellt, wodurch unter Anderem auch die Möglich- keit geboten ist, für einen Nachwuchs an Lehrern zu sorgen, während schon seit Jahren die Nothwendig- keit vorlag, auf ausländische Candidaten zu greifen. Der Schulfond erhält an jährlichen Zuflüßen je den vierten Theil der eingehobenen Grundbuchs- und Abhandlungstaxen und je 61 kr von 9 fl der eingeho- benen Salz-Aufschlagssteuer. II. DR. GRASS'SCHER SCHULSTIFTUNGSFOND4 Verrechnungs-Gulden nach der Rechnung für Vermögens- titel 
das Jahr vermehrung in Gulden 1884 1889 1884-1889 Empfang 20 860 21768 Ausgabe 1030 
1058 Vermögensstand 19 830 20710 
880
	        

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