Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

Anläßlich des Umstandes, dass die in den Schulen vorhanden gewesenen Schulbänke in sanitärer Be- ziehung fast durchgehends nicht entsprachen, wurde ein Schulbank-Muster (in vier Größen) zur Darnachachtung bei Neuanfertigung von Schulbän- ken vorgeschrieben; es wird nunmehr darauf hin- gewirkt, dass die alten ungeeigneten Schulbänke nach und nach verschwinden und sind selbe seither thatsächlich schon vielfältig durch neue ersetzt worden. Eine ausführliche Instruktion wurde zu dem Ende verlautbart um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten unter der Schuljugend möglichst hint- anzuhalten. Sowohl die von mir persönlich gemachten Beob- achtungen als die in meinem Auftrage von dem Landesphysikus gepflogenen Untersuchungen der Schulen in gesundheitlicher Beziehung ergaben, dass die Schuleinrichtungen in vieler Hinsicht gro- be Unzuträglichkeiten aufwiesen, welche sich häu- fig auf den Mangel klarer und bestimmter Vor- schriften zurückführen ließen und dass oft den Ge- setzen einer vernünftigen Gesundheitspflege in fla- granter Weise entgegengehandelt wurde. Insbe- sondere war zu beklagen, dass die Reinigung der Schullocale im Allgemeinen eine höchst mangel- hafte war, indem es Schulen gab, in welchen nur alle 14 Tage gescheuert und nur 1 oder 2mal im Jahre aufgewaschen wurde. Um diese Hemmniße einer ordentlichen Schulzucht aus dem Wege zu räumen, wurde eine einschlägige die bezüglichen Dr. Wilhelm Schlegel (1828-1900) war Landes- physikus (seit 1874), lang- jähriger Landtagsabgeord- neter und wiederholt auch Landtagspräsident. 
Verhältnisse einheitlich zusammenfassende Ver- ordnung über Schulgebäude und Schulgesund- heitspflege publiciert. In der Erwägung, dass die besten Verordnungen werthlos sind, wenn nicht für deren verläßliche Durchführung gesorgt wird, wurde dem Landesphysikus die alljährliche In- spektion der Schulen in sanitärer Hinsicht übertra- gen und wurde um die Gründlichkeit dieser In- spektionen sicherzustellen, dem ebenbezeichneten Amtsorgane ein die wesentlichsten Punkte der Ver- ordnung in Form von Fragen enthaltendes Formu- lare zur Berichterstattung vorgeschrieben. Da sich auch die Lehrer, wie ich mich überzeugt habe, die Durchführung der Verordnung angelegen sein la- ßen, ist zu hoffen, dass die ergriffenen Maßregeln eine günstige Wirkung auf das Schulwesen haben werden. Ein solcher Einfluß ist auch von der Einführung der umgearbeiteten Lehrpläne für die Elementar- schulen, sowie für die Fortbildungsschulen zu er- warten. Der neue Lehrplan für die Elementarschulen, dessen Fertigstellung vielfache Berathungen mit fachlichen Organen vorausgiengen, ist der Hauptsache nach auf dem 1874er Lehrplane aufgebaut und wurde unter Benützung der seither gewonnenen Erfahrun- gen entsprechend erweitert und ergänzt. Er unterscheidet sich - abgesehen von vielen text- lichen und stylistischen Verbesserungen - in folgen- den Hauptpunkten von dem 1874er Lehrplane: a) durch die Betonung des Umstandes, dass er jenes Maß von Kenntnissen vorschreibt, welches auch bei minder begabten Schülern erreicht werden soll; die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass sich die Lehr- personen mit untalentierten oder unfleißigen Schü- lern zu wenig befaßen, sie ihrem Schicksale überlas- sen, was dem Zwecke der Volkschule widerspricht; b) durch präcise Bestimmungen über die Unter- richtszeit und Einführung von Unterrichtspausen; c) durch Regelung der Bestimmungen über den Un- terricht in der Sprachlehre und Rechtschreibung, sowie durch die Bestimmung, dass die neue deut- sche Bechtschreibung maßgebend sei; 52
	        

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