Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

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- J«»e> z • * die Bevölkerung in der Auffassung der bezüglichen Verhältnisse nur beirrte und häufig zu lästigen Re- kriminationen1 Anlaß gab, wurden Schulkonferen- zen obligatorisch eingeführt, welche an Schulanstal- ten mit mehreren Lehrkräften jährlich 5mal einzu- berufen sind und dem Zwecke eines harmonischen Zusammenwirkens der Lehrkräfte durch geregelte Berathungen über Unterricht, Erziehung und Schul- einrichtungen dienen. Eigene Wahrnehmungen, sowie Mittheilungen aus den Kreisen des Lehrpersonales bestätigen die Nütz- lichkeit dieser Einrichtung. Bei dieser Gelegenheit kann angeführt werden, dass ich schon seit mehreren Jahren die Vorarbeiten für eine hier schwer vermißte systematische Sammlung der Schulvorschriften in Angriff genommen habe 
und dass diese etwas mühsamen Arbeiten, welche eine Durchforschung von 30 Jahrgängen der Regi- stratur bedingen, gegenwärtig soweit gediehen sind, dass hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres mit der Drucklegung der Sammlung begonnen werden kann. Eine Reihe von Verfügungen sind im Interesse des sanitären Wohles der Schuljugend erlaßen wor- den, wobei von dem Grundsatze ausgegangen wur- de, dass der Staat, welcher sich zum Schulzwange bekennt, anderseits auch die Verpflichtung habe, dafür zu sorgen, dass das kostbarste Gut der Ju- gend, die Gesundheit, soweit als möglich vor Schädi- gungen bewahrt bleibe. 1) Rekrimination: Gegenbeschuldigung. 50
	        

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