Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1990) (88)

Einzelheiten der Schulverwaltung sowie zu den wichtigeren der seit sechs Jahren erlassenen Verfü- gungen im Schulwesen, so kann Folgendes ange- führt werden. Über die Frequenz der Volksschulen mit Beginn des Wintersemesters 1890/91 gibt nachstehende Tabel- le Aufschluß: Schulkinder nach 
Es frequentiren Es frequentiren Gesammtsum- dem Geschlechte die Elementar-die Fortbil-me der Fre- schule dungsschule quentanten der Volksschule Buben 705 125 830 Mädchen 629 
127 756 Summe 1334 252 1586 Fidel Ospelt (1845-1931) war der erste Reallehrer aus dem Land. Von 1872 bis zu seiner Pensionie- rung im Jahre 1914 war er der einzige vollamtliche Lehrer an der Landes- schule. Kanonikus Johann Baptist Büchel (1824-1907) war von 1883 bis 1900 Pfarrer in Vaduz. Er war viele Jah- re Schulkommissär, Direk- tor der Landesschule und Landtagsabgeordneter. 
An den Volkschulen wirken gegenwärtig: 1 Oberlehrer 7 definitive Lehrer 6 provisorische Lehrer, d.h. solche welche die Lehrbefähigungsprüfung noch nicht abgelegt haben 17 Lehrschwestern 31 Lehrpersonen Für Kinder im vorschulpflichtigen Alter bestehen zwei Kindergärten, welche von barmherzigen Schwestern geleitet und derzeit von 63 Buben und 64 Mädchen, somit im Ganzen von 127 Kindern besucht werden. Außerdem besteht unter der Direktion des Pfarrers von Vaduz eine zweiklassige Landesschule (Unter- realschule), für welche ein eigener Lehrer angestellt ist und welche gegenwärtig von 14 Schülern besucht wird, endlich eine von den Schwestern der christ- lichen Liebe gegründete Mädchenerziehungsanstalt in Gutenberg, welche 24 Zöglinge zählt. Die Thatsache, dass die den Schulbetrieb so sehr störenden Schulbesuchsdispensen in übermäßiger Weise in Anspruch genommen wurden, führte zur Aufstellung klarer Normen für die Dispensgewäh- rung; hiedurch haben sich die Schulbesuchs- dispensen sehr vermindert. In Folge der Wahrnehmung, dass die Schulbesuchs- pflicht von Eltern und Kindern zu leicht genommen wurde und dass die Schule gar oft unter nichtigen Vorwänden versäumt wurde, sind Schulversäum- nißlisten eingeführt worden, welche nach der auf ihrem Titelblatte enthaltenen Belehrung verfaßt und allmonatlich an die Landesschulbehörde eingesen- det werden müssen. Hiedurch wurde erst ein Überblick über die ein- schlägigen Verhältnisse und die Möglichkeit syste- matischen Eingreifens verschafft; seit Einführung dieser Listen hat sich der Schulbesuch gegen früher sehr erheblich gebessert, zumal auch die Lehrperso- nen gezwungen sind, den Gründen des Ausbleibens aus der Schule gewissenhafter als vormals nachzu- forschen. Die früher meist nur mit 10-20 kr bemessenen Strafen für jeden Fall ungerechtfertigten Ausblei- 48
	        

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