Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

2.3 DAS ERD- UND OBERGESCHOSS Der Wohnkubus teilt sich in einen zweigeschossigen Blockbauteil mit den Wohnräumen und einen anstossenden, gleichhohen Massivteil mit der vorerst nach oben offenen Rauchküche. Die horizontale Raumein- teilung zeigt noch heute einen ursprünglichen «Liechtensteiner»- Grundriss mit Stube und Nebenstube entlang der besonnten Giebelfas- sade (Westfassade), sowie quergestellter Küche hinten4 und bergseits angebauter Stallscheune. Der Hauseingang liegt axial in der östlichen Giebelfassade, also durch die Scheune erreichbar. Die ursprünglich die ganze Hausbreite einnehmende Küche ist später aufgeteilt worden in Treppenhaus und Kleinküche. 2.3.1 DER MASSIVTEIL MIT KÜCHE UND TREPPENAUFGANG Zur ursprünglich bis zum Dach offenen Rauchküche sind die Aussen- wände erhalten geblieben. Sie sind in Rüfesteinen und Kalkmörtel 45 bis 60 cm breit bis zur Traufhöhe gesetzt und innen vom Küchenrauch stark verpecht. Die Aussenflucht der Küchen-Südwand überspringt jene der Stube (Blockbau) um 85 cm. Die Nordwand ist im Erdgeschoss durch einen modernen Türdurch- bruch zum Toilettenanbau gestört und im Obergeschoss im Laufe der Zeit mit verschiedenen, kaum mehr verständlichen Fensteröffnungen beeinträchtigt worden. Die Ostwand zeigt neben einer Wandnische die ursprüngliche Türöff- nung, später zum heutigen Hauseingang erweitert. Das jetzige Türblatt in sauberer Handwerksarbeit stammt aus der letzten Jahrhundert- wende. Je eine Leibung ursprünglicher Fenster mit der Höhe von je 85 cm sind in Ost- und Südwand neben späteren Fenstererweiterungen erhalten geblieben. In der Fensternische der Ostwand steht noch ein Schütt- stein. Die Böden im Erdgeschoss sind entfernt, Rüfeschotter und die Unter- kellerungen liegen frei. An Stelle der heutigen, russfreien Erdgeschoss-Decke, wohl aus Bau- etappe III stammend, weisen Balkenlöcher in der Ostwand auf eine ältere Decke, wie sie der Bauetappe II zugewiesen werden darf. Das Fehlen primärer Auflager, sowie die bis zum Dachgeschoss uneinge- schränkte Verpechung der Wandflächen erlaubt uns die Postulierung einer ursprünglich bis zum Dach offenen Rauchküche. 87
	        

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