Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

VORBERICHT Am 3. Januar 1900 schrieb der königliche Geheimrat Professor Dr. Jo- sef von Rheinberger sein Testament1. Unter der Nummer 9 dieses Dokumentes verfügt er: «Auf Wunsch meiner sei. Frau2 habe ich für sie und mich die Arkaden- Gruft Nr. 101 auf dem südlichen Friedhof (neue Abtheilung) gekauft und wünschen wir Beide dort zu ruhen. Bei meinem Ableben sollen auch die irdischen Überreste meiner Frau, zur Zeit provisorisch in deren Eltern Grab (nahe den Arkaden des alten südlichen Friedhofs) exhu- miert und in unsere Gruft übertragen werden. Zu der Ausführung dieser Bestimmung ist mein Neffe Egon Rheinberger' streng verpflichtet. Ebenso ist derselbe verpflichtet, Einsicht von den testamentarischen Verfügungen meiner Frau in Betreff des über der Gruft zu errichtenden Grabmonumentes zu nehmen und genau einzuhalten für den Fall, daß ich vor der Ausführung desselben sterben sollte.» Knappe zwei Jahre nach der Abfassung dieses Testamentes starb der Komponist Josef Rheinberger in seinem Heim an der Fürstenstrasse4 in München am 25. November 1901. Drei Tage später fand nachmittags unter grosser Anteilnahme die Beisetzung auf dem im Testament genannten Platz des Südlichen Friedhofs statt. Gemäss der letztwilligen Verfügung seiner Tante Fanny Rheinberger machte sich Egon, der in München sein Studium als akademischer Bildhauer abgeschlossen hatte5, an die Planung des Grabmals. Die Ausführung des Monumen- tes übernahm der Bildhauer Heinrich Jobst, der mit Egon befreundet war. Damit war der testamentarische Wunsch Fannys erfüllt, ein Wunsch, dem sich auch Josef Rheinberger gebeugt hatte, denn er «hatte stets gewünscht, auf dem schönen Friedhof in Vaduz einst auszuruhen, in dessen unmittelbarer Nähe die Bergwasser im Schatten alter Bäume ins Tal hinunterrauschen; doch erfüllte er Wunsch und Testament seiner Gemahlin und erwarb im Münchner südl. Friedhofe eine <Hallengrab- stätte>»6. 9
	        

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