Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

sollte auf eine andere Basis gestellt werden. Der Verein gelangte mit entsprechenden Anträgen an die Fürstliche Regierung, die zunächst im Sinne einer provisorischen Übergangsregelung auf Vorschlag des Ver- eins den Konservator des Landesmuseums und nach dessen Demission die mit der Inventarisierung der vom Wasserschaden betroffenen Sammlungen beschäftigte Fachkraft mit der Leitung der archäologi- schen Forschung betraute. Eine definitive Neuregelung steht noch aus. Wie seinerzeit die vom Verein wahrgenommenen Museumsaufgaben an eine staatliche Stiftung übertragen worden sind, sollte unseres Erachtens auch die archäologische Forschung dem Liechtensteinischen Landesmuseum zugewiesen und die dafür erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen wer- den. Die Rechtsform der öffentlichen Stiftung kann einen gewissen für kulturelle Tätigkeiten erforderlichen Freiraum gewähren und den Zugang zu privater Unterstützung erleichtern. Die berechtigte Mit- sprache und Mitwirkung des Historischen Vereins in der archäologi- schen Forschung wäre innerhalb der Stiftung Liechtensteinisches Lan- desmuseum bereits verankert. Diese Mitsprache- und Mitwirkungs- rechte sollten auch im Falle der Errichtung einer eigenen staatlichen Dienststelle für Archäologie gewährleistet sein. Sollte der Historische Verein längerfristig Träger der archäologischen Forschung bleiben, müsste eine eigene, vom Land finanziell gesicherte Geschäftsstelle errichtet werden. FACHBIBLIOTHEK UND TAUSCHSCHRIFTEN-BIBLIOTHEK Der Bestand der Fachbibliothek, in den EDV-Katalog der Landesbi- bliothek integriert, könnte künftig im neu gestalteten Regierungsvier- tel als Präsenzbibliothek nicht nur dem Landesmuseum, sondern auch den Behörden und Dienststellen des Staates sowie der Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden. Standort und Organisation der Bibliothek müssten sorgfältig geplant und deren Zusammenhang mit einer eben- falls zu schaffenden Parlaments- und Verwaltungsbibliothek geprüft werden. Die Tauschschriftenbibliothek des Vereins sollte ebenfalls besser nutz- bar gemacht werden. Unter entsprechenden Voraussetzungen könnte dieser Bestand als Depot- und Magazinbibliothek von der Landesbi- bliothek verwaltet und damit sowohl ihren Lesern als auch dem inter- nationalen Leihverkehr zur Verfügung gestellt werden. 336
	        

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