Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

Der Sonderband «Fürstentum Liechtenstein» in der Reihe «Die Kunst- denkmäler der Schweiz», entstanden auf Initiative und unter Mitwir- kung des Vereins, darf in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnt werden. Schliesslich gehören sprach- und rechtsgeschichtliche, geogra- phische und naturwissenschaftliche Abhandlungen zum Inhalt des Jahrbuchs. Die wie das Urkundenbuch in mehreren Jahren erarbeitete «Geologie des Fürstentums Liechtenstein» verdient in diesem Zusam- menhang besondere Erwähnung. Neben dem Jahrbuch und daraus erwachsenden Sonderpublikationen ist der Historische Verein an anderen wissenschaftlichen Projekten und entsprechenden Veröffentlichungen beteiligt. Angeführt seien die Auf- nahme der liechtensteinischen Mundarten (Schallplattenausgabe), die Mitwirkung bei der Schaffung eines vorarlbergisch-liechtensteinischen Sprachatlas und die Trägerschaft für das Projekt «Liechtensteiner Namenbuch». Die im Auftrag des Vereins kürzlich herausgegebene bedeutende landeskundliche Publikation «Liechtenstein - Fürstliches Haus und staatliche Ordnung» ist aus einem Seminar der Universität Tübingen in Vaduz, an dessen Organisation der Verein mitgewirkt hat, hervorgegangen. NATUR- UND HEIMATSCHUTZ Abgeleitet aus der allgemeinen Zielsetzung des Vereins, die Eigenart des Landes zu erhalten, gehören zu seinen statutarischen Aufgaben auch der «Schutz des Landschaftsbildes, der erhaltungswürdigen Sitten und Gebräuche», die «Anregung zur Pflege der bodenständigen Bau- weise, soweit sie charakteristisch und beachtenswert ist», die «Erhal- tung der bestehenden, historisch interessanten Bauten» sowie der «Schutz der Naturdenkmäler des Landes». Landschafts- und Naturschutz, Brauchtumspflege, Ortsbildpflege unter Einwirkung auf die zeitgenössische Architektur, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören zum weiteren Tätigkeitsfeld des Histori- schen Vereins. Er hatte zunächst als einzige Institution des Landes sich dieser Aufgaben angenommen und war in der Folge die wichtigste Triebkraft der staatlichen Gesetzgebung für Natur- und Denkmal- schutz. In den entstandenen neuen staatlichen Gremien war der Histo- rische Verein vertreten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten sich Vereine, die sich einzelner solcher Aufgaben besonders annahmen: Alpenverein, Trachtenvereinigung, Gesellschaft für Umweltschutz, 331
	        

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