Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

gesetzt, dazwischen liegt lediglich ein dünnes Mörtelband. Obwohl das Fragment nur auf einer geringen Länge erhalten ist, kann angenom- men werden, dass es ursprünglich parallel zur nördlich davon gefunde- nen Westostmauer lag. Auffallend dabei ist jedoch, dass keinerlei Spuren dieser Mauer im übrigen Grabungsbereich beobachtet werden konnten. Nachdem bisher die im Grabungsbereich angetroffenen Mauerreste besprochen wurden, soll im folgenden noch kurz der mehrfach erwähnte Steinhorizont diskutiert werden. Er erlaubt keine eindeutige Interpretation; die verschiedentlich in ihm auftretenden Mörtelreste, sowie vereinzelte Steine, an denen Mörtel klebte, könnten auf eine Deutung als Versturzschicht hinweisen. Dem widersprechen jedoch im wesentlichen zwei Beobachtungen: zum einen lässt das im grossen und ganzen einheitliche Niveau der Steine keine Versturzrichtung erken- nen, (es steigt von Westen nach Osten um ca. 30 cm an, was durch einen Anstieg des Untergrundes bedingt ist, zeigt jedoch in Nord-Süd- Richtung keine massgeblichen Unterschiede, und besitzt durchgehend eine mehr oder weniger einheitliche Mächtigkeit). Zum anderen spricht die Beobachtung von zahlreichen Mörtelresten und das beinahe ausschliessliche Auftreten von Verputzfragmenten mit Fugenverstrei- chungen in der über dem Steinhorizont liegenden braunen Schicht ebenso gegen eine Interpretation als Versturzhorizont. Eine andere mögliche Deutung besteht darin, diesen als eine Art Rollierung anzu- sprechen, die nach Errichtung der Westostmauer und des südlichen Teils der Nordsüdmauer eingebracht worden war, um das vom Berg- hang im Osten hereindrückende und auf der Oberkante der grauen Untergrundschicht fliessende Wasser im Inneren des Gebäudes zu vermeiden. Auf diese Kofferung wäre dann der nördliche Teil der Nordsüdmauer gesetzt worden (vgl. Abb. 2, Plan D 0122/003; Meter N6 - N8). Wenn auch letztere Deutung des Steinhorizonts wahr- scheinlicher ist, lässt sie sich an Hand des dokumentierten Befundes nicht befriedigend belegen. Für eine eindeutige Interpretation dieses Steinhorizontes muss auf zukünftige Grabungen verwiesen werden. 171
	        

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