Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1987) (87)

3. Die Grundeigentümer und Hausbewohner 1809 wird hierzulande das amtliche Grundbuch eingeführt, es mochte der Verstückelung des Grundbesitzes und damit der wirtschaftlichen Verarmung zu Beginn des 19. Jahrhunderts Einhalt gebieten.8 Für Haus Nr. 52 entnehmen wir die Eigentümer: EIN HAUS SAMT STALL, ANBAU UND HOF Franziska, verwitwete Simon Vogt geb. Brunhart und die Simon Vogtischen Erben 1810 Aegidi Nigg, jung, lt. Kaufvertrag v. 15. 4. 10 1813 Johann Foser, lt. Tausch v. 22. 3. 13 1832 Witwe Kreszentia Foser geb. Gstöhl, lt. Abhandlung v. 10. 3. 32 1836 Josef Foser, lt. Kaufvertrag v. 5. 4. 36 1882 Johann Georg Eberle, lt. Abhandlung v. 12. 12. 82 1894 Kreszenz Eberle, lt. Einantwortungsurkunde v. 29. 3. 94 1905 Baptist Nigg (im Haus Nr. 59), lt. Vertrag v. 8. bzw. 18. 7. 05 1924 Josef Nigg, lt. Einantwortungsurkunde v. 17. 6. 24 Bis ins 19. Jahrhundert wechselte Grundeigentum nur wenig in fremde Hände. Die Hofstätten vererbten sich innerhalb eines Familienstam- mes, solange es wirtschaftliche, politische und genetische Vorausset- zungen zuliessen. So kann denn oft ein untersuchtes Haus als Stamm- haus einer noch ortsansässigen Familie bezeichnet werden. Zu unse- rem Objekt kennen wir in Familie Simon Vogt die Eigentümer bis 1810. Danach wechseln die Besitzer oft, Angaben für das 17./18. Jahrundert fehlen. So wäre es vorerst vermessen, Haus Nr. 52 als ein Stammhaus der Familie Vogt zu bezeichnen. Trotzdem werfen wir einen Blick in deren Stammtafel. 112
	        

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