Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Mit der Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes im Jahre 1977 werden verdichtete Überbauungen besonders gefördert. Ebenso sind die Erneuerung von Altbauten, der Erwerb von Reihenhäusern und Eigentumswohnungen in die Förderung miteinbezogen. Die Mehrheit der Liechtensteiner scheint aber noch nicht bereit, gegenüber dem freistehenden Einfamilienhaus neue Wohnformen zu akzeptieren15. Die Verdichtung der ehemaligen Kernzonen der Dörfer wird wohl in nächster Zeit noch kaum verwirklicht werden, da sich diese Bauplätze in Privathand befinden (vgl. Abb. 35). Derzeit sind 61,6% aller Gebäude im Lande Einfamilienhäuser (Gebäude- und Wohnungszäh- lung, 2. Dez. 1980). 5.2.2 DIE SIEDLUNGSFLÄCHEN UND DIE SIEDLUNGS- TÄTIGKEIT 5.2.2.1 RUND EIN DRITTEL DES TALRAUMES IST DER BAU- ZONE ZUGEWIESEN In einer Flächenbilanz16 der Nutzungszonen Liechtensteins (Stand Juli 1984, siehe Tab. 7) bezeichnet WALCH (1986) die totale Siedlungsflä- che mit 2064,9 ha, was 12,9 Prozent der Landesfläche entspricht (Ver- gleich Schweiz = ca. 4 Prozent). Damit dürfte rund ein Drittel der Landesfläche unterhalb der 500-m- Höhenlinie den Bauzonen zugehören. Bei der Berechnung der Netto- Siedlungsflächen18 sind die Reservezonen miteinbezogen, weil sie im Bewusstsein der Gemeinden und der Bevölkerung durchwegs potenti- ell als Bauland verankert sind. Tab. 7: Flächenbilanz Nutzungszonen Flächenbilanz Nutzungszonen Stand Juli 1984 total Siedlungsfläche inkl. Bau-Reservezone 2 064,9 ha17 (12,9%) total Landwirtschaftsfläche sowie übriges Gemeindegebiet 3 241,5 ha (20.2%) davon intensiv nutzbar 2 300 ha Alpwirtschaftsfläche 3 837.1 ha (24,0%) Wald 4 876,7 ha (30,5%) restlicher Landschaftsraum inkl. unproduktiver Berggebiete 1 979,8 ha (12,4%) total 16 000.0 ha (100%) Quelle: WALCH (1986) 92
	        

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