Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

5.2 SIEDLUNG, SIEDLUNGSUMFELD UND VERKEHR 5.2.1 ENTWICKLUNGSPHASEN UND SIEDLUNGSBILD Die bauliche Entwicklung wird im wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt. Es sind dies die Bevölkerungsentwicklung, die Wirtschafts- struktur und die naturräumlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kom- men das individuelle und gesellschaftliche Verhalten der Bevölkerung sowie aussergewöhnliche Ereignisse, wie Dorfbrände, Kriege etc. 5.2.1.1 KOMPAKTE BAUWEISE IM DORFKERN BIS MITTE DES 19. JAHRHUNDERTS Bis ins frühe 19. Jh. hatte sich die Bevölkerung relativ langsam vermehrt. Durch medizinischen Fortschritt und Änderung der Ernäh- rung (u. a. Kartoffelanbau) setzte eine starke Bevölkerungsentwick- lung ein. Diese Entwicklung bedrohte die bestehende bäuerliche Gesellschaftsordnung. Mit einer Reihe von massiven, aus heutiger Sicht kaum mehr verständlichen Verboten, wollte man sie schützen (vgl. VOGT, 1982). Arme Leute, die kein eigenes Haus und keine gesicherte Existenz ausweisen konnten, wurden mit Heiratsverbot belegt, das Bauen von neuen Häusern wurde grundsätzlich untersagt, da ein Teil des Gemeindebodens an die Häuser gebunden war. Die Konsequenz des Verbotes war, dass die Zahl der Bewohner der einzel- nen Häuser beträchtlich anstieg. Zusätzlich war bis 1848 eine Auswan- derung verboten, erlaubt war einzig die Saisoniertätigkeit im Ausland. Die Anlage der Siedlungen zu dieser Zeit widerspiegelt die bäuerliche Lebensweise. Um den kompakten Dorfkern (vgl. Abb. 31) herum bilden die privaten Wiesen und Äcker einen Gürtel, dieser wird wiederum vom Gemeindeland umgeben, welches um 1800 noch rund zwei Drittel des gesamten landwirtschaftlichen Bodens ausmachte. Ebenso wird der Einfluss der Landstrasse mit der wichtigen Abwick- lung des Warentransportes als Siedlungsachse zunehmend bedeutsam. 5.2.1.2 NEUER BAUSTIL MIT DER BEGINNENDEN FRÜH- INDUSTRIALISIERUNG Ab Mitte des 19. Jh., mit Aufhebung des Auswanderungsverbotes, der Wiederzulassung von Hausbauten und allmählicher Aufhebung des Eheverbotes sowie mit der zögernden Einsetzung der ersten Industria- lisierung und mit der weitgehenden Privatisierung des Gemeindebo- <S7
	        

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