Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

nungs- und Baugesetz) wohl als modernes und zukunftsweisendes Gesetzeswerk erarbeitet, aber nicht weiter in die politische Diskussion gebracht. In Einschätzung der «politischen Realitäten» wurde deshalb im Weg der kleinen Schritte eine weitere Novellierung des Baugesetzes 1947 ins Auge gefasst. Zugleich sollten einige Raumplanungsbestim- mungen in die Novellierung miteinbezogen werden. In den Landtags- sitzungen vom Juni 1983 wurde von einem Abgeordneten aber ein- dringlich vor einem verkappten Raumplanungsgesetz gewarnt, weil dies eine «zu weitgehende Einschränkung der demokratischen Rechte des Bürgers» darstelle. Am 1. 4. 1985 trat das wiederum teilrevidierte Baugesetz in Kraft (vgl. LANDESBAUAMT, 1985). 82
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.