Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

der Misserfolg auch mit dem Hintergrund der Einfamilienhausförde- rung gesehen werden (vgl. Kap. 6.2.1.2). Da Raumplanung einen kontinuierlichen Prozess darstellt, war bereits im landesplanerischen Gutachten für das Jahr 1971 eine Überprüfung vorgeschlagen, spätestens 1975 wäre eine Totalrevision durchzuführen gewesen. Revision wie Neuüberprüfung fanden jedoch nicht statt12. Das Erscheinungsbild der Siedlungslandschaft beweist, dass die Ziel- setzungen der Landesplanung 1968 bezüglich Eindämmung der Zersie- delung nicht nur nicht erreicht, sondern auch der weitere Trend der Verbauung nicht gebrochen werden konnte. 4.2.3 SIEDLUNGS-BESTANDESAUFNAHME 1980 Die im Mai 1981 vom Beauftragten für Landesplanung vorgelegte Bestandesaufnahme des Siedlungsplanes 1980 (LANDESVERWAL- TUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN, 1981) belegt diese Feststellung mit Zahlenmaterial und einem Luftbildvergleich 1963-1978 aller Ortschaften des Landes, die die siedlungsplanerische Fehlentwicklung eindrücklich aufzeigen. Für 1980 wurde eine beste- hende Siedlungsfläche von 2050 ha ermittelt und Wohnzonen ausge- wiesen, die weitere gut 100 000 Einwohner aufnehmen könnten. Frei- mütig steht in der Zusammenfassung des Berichtes, dass «die fort- schreitende Zersiedelung in grossem Ausmass erst durch die Bereitstel- lung öffentlicher Mittel ermöglicht» wurde, wobei nach dieser Quelle im Zeitraum von 1970-78 allein die Gemeinden 130 Mio sFr. für die Erschliessung von Bauland aufgebracht haben. Unter dem Eindruck der aufgezeigten Entwicklung veranlasste die Regierung im Frühjahr 1981 die Erarbeitung eines Siedlungsplanes, dessen Entwurf im Sommer 1981 vorgelegt und später zusammen mit dem Vorschlag für eine landesweite Landwirtschaftszone an die Gemeinden zur Vernehmlassung geschickt wurde. Das Ergebnis dieser Vernehmlassung ermunterte offensichtlich das Vorantreiben weiterer landesplanerischer Schritte nicht. Bereits früher, am 28. Januar 1976, bestellte die Regierung eine 13-köpfige Kommission für Fragen der Landesplanung. Sie sollte Teilleitbilder erarbeiten und zu einem Gesamtkonzept Landesplanung beitragen. Ebenso wurde sie mit dem Entwurf für ein neues Bau- und Planungsgesetz betraut. Diese Vorlage wurde mit den Ausführungsbestimmungen in Form eines Gesetzes- Entwurfes über die Landesplanung und das öffentliche Baurecht (Pla- 81
	        

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