Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

4. Zur Geschichte des Naturschutzes und der Raumplanung in Liechtenstein 4.1 GESCHICHTE DES NATURSCHUTZES, SEINE ORGANISATION UND SEIN AUFBAU Die Triebfeder des liechtensteinischen Naturschutzes ist in der mittel- europäisch wirksamen Gegenströmung zur Industrialisierung mit Bedrohung des Naturreichtums zu suchen. Als Ziel des Naturschutzes wurde damals in allgemeinen Formulierungen die Erhaltung «natürli- cher Zustände» postuliert, wobei man vor allem an den Schutz von Einzelobjekten dachte. Diese «Zurück zur Natur»-Welle wurde auch in dem noch ländlichen Liechtenstein spürbar und beeinflusste dessen Gesetzgebung. Die erste dieser gesetzlichen Bestimmungen galt 1903 dem Schutz des Edelweiss und weiterer Alpenpflanzen. Weitere Pflan- zenschutz-Erlasse folgten. Ein liechtensteinisches Naturschutzgesetz tritt 1933 in Kraft. Für die damalige Zeit modern, stellte es eine lange Liste von Tieren und Pflanzen unter Artenschutz. So wurden u.a. schon alle Amphibien und Reptilien (mit Ausnahme der Giftschlan- gen) wie auch alle Fledermäuse unter Schutz gestellt. Das Gesetz wollte vor allem bemerkenswerte «Naturgebilde», so Wasserfälle, geo- logische Einzelbildungen, Standorte seltener Pflanzen u. a. mehr erhal- ten. Dieses Gedankengut, vom Ausland übernommen, fand aber im Inland kein Echo. Folgerichtig wurde denn auch der gesetzliche Schutz nicht in die Praxis umgesetzt10. 4.1.1 VERANKERUNG DES NATURSCHUTZGEDANKENS AB CA. 1950 Ab Beginn der 1950er Jahre findet auch der Naturschutzgedanke vermehrt Beachtung. Vor allem unter dem Einfluss des Liechtensteiner Alpenvereins kam es, mit Verordnung vom 8. August 1952, zu einem Pflanzenschutzgebiet Malbuntal. 75
	        

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