Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

- 838 - 644. Mengen, 1413 April 15. Eberhard, Graf zu Nellenburg2, Stephan von Gundelfingen3, Freiherr und Ritter, Heinrich von Randegg4 und Hans von Königsegg5 beide Ritter, alle Hauptleute der Gesellschaft Sankt Georgenschilds beurkunden, dass sie, als namens ihrer Gesellschaft erkorene Schiedleute, nachdem sie aus der Gesell- schaft auch die Ritter Lienhart von Jungingen6, Frischhans und Hanskonrad von Bödmen7, Berchtold und Wolf von Stein8, Marquard von Schellenberg9 («Marquart von Schellenberg»), Hans von Stadion'0 und Hans den Stu- ber" zu sich genommen, die langen und gewaltsamen Streitigkeiten geschlichtet haben, die zwischen den Grafen Heinrich von Egen zu Fürstenberg12, ihrer Mutter Frau Sophia, Witwe von Fürstenberg'2, geborene von Zollern'3, Hans von Sunthusen'4 und allen Ihrigen einerseits und den Herren Konrad und Brun von Lupfen'5, Gebrüdern Frau Agnes von Lupfen15, Bruns Gemahlin, geborene Pfalzgräfin von Tübingen16 und den Ihrigen bestanden. Nach längeren Verhand- lungen entscheiden sie wie folgt. Brun von Lupfen15 klagte den Grafen, dass er ihn ohne vorherige Absage zu Tayingen'7 überfallen und um 1500 Gulden geschädigt habe. Graf Egen wird hinsichtlich seiner Angriffe zu Tayngen'7 ersatzpflichtig erkannt. Konrad von Lupfen'5 klagt, Graf Heinrich habe ihn und die Seinen zu Talheim18 mit Brand geschädigt. Graf Heinrich wird zum Schaden- ersatz schuldig erkannt. Graf Egen klagt gegen Brun von Lupfen15, dass er in das Dorf Sunthusen14 ohne Absage gezogen und die Seinen durch Brand um 1500 Gulden geschädigt habe. Brun wird schuldig erkannt. Brun von Lupfen15 verklagt Heinrich, dass er ihn und die Seinen zu Talheim18 um 1500 Gulden mit Brand geschädigt habe. Heinrich muss Schadenersatz leisten. Weitere Klagen Bruns von Lupfen15 beziehen sich auf die gewaltsame Einnahme des Dorfes Büsenheim'9 durch Hans von Sunthusen14, die Herausgabe des Pfandrechtes an Kürnburg2', die Wegnahme von zwölf Ochsen und zwei Rossen, die Klagen derer von Fürstenberg12 auf Herausgabe der Zehenten von Efingen20 und auf
	        

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