Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

welcher die Entscheidung über die einlangenden Konkurrenz-Anbote nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen überhaupt zusteht. 2. Diese Grosstrafik ist zur Materialfassung an den k. k. Tabak-Haupt- verlag in Feldkirch gewiesen, welcher zwei Meilen entlegen ist, und hat 18 Trafiken zur Betheilung zugewiesen, deren bleibende Anzahl jedoch nicht verbürgt wird. 3. Der Tabakverschleiss betrug in der Zeit vom 1. Mai 1855 bis einschliesslich 30. April 1856 11 945 1/2 Pfund im Tarifpreise von 3135 fl. 29 kr. C.M., für dessen bleibende Höhe aber nicht gebürgt wird. 4. Die Auslagen, welche neben der eigenen Regie zu bestreiten sind, bestehen: a) in der nach obigem Tabakquantum berechneten Fracht von 43 fl. 47 kr. b) in den Kosten für die Rückspedirung des leeren Geschirres von 47 fl. 2 kr. zusammen 90 fl. 49 kr. C.M. welche Ziffer sich jedoch mit dem Tabakverschleiss ändern kann. ANMERKUNGEN: fl. = Gulden, kr. = Kreuzer, C.M. = Convention-Münze (Wiener Währung) 1) Das österreichische Tabakmonopol wurde unter Kaiser Leopold I. im Jahre 1701 eingeführt. Mit dem «Tabakpatent» Kaiser Josef II. vom 8. Mai 1784 wurde die «k. k. Tabakregie» gegründet. 2) Feldkircher Wochenblatt vom 12. August 1856. 376
	        

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