Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Die ehemalige «Tabak-Grosstrafik» in Vaduz ARTHUR HAGER Im Staatsvertrag zwischen Österreich und Liechtenstein vom 5. Juni 1852 betr. «den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem öster- reichischen Zoll- und Steuergebiet» wurde u.a. festgelegt: Mit Wirk- samkeit vom L. August 1852 tritt Liechtenstein unter Wahrung der Hoheitsrechte des Fürsten dem österreichischen System der Zölle, Staatsmonopole. Verzehrungssteuern und der Stempel auf Kalender und Zeitungen bei, wie dieses auf Grund der bezüglichen Gesetze und Vorschriften in Vorarlberg eingeführt oder in der Folge eingeführt werden sollte.1 Tabak war u. a. in Österreich ein Staatsmonopol, d. h. der Staat hatte sich die Erzeugung und den Verschleiss von Tabakwaren vorbehalten. Tabakwaren durften nur in den «Tabaktrafiken» verkauft werden, für deren Errichtung die Genehmigung der Finanzverwaltung erforderlich war. Die liechtensteinischen Trafiken wurden von der «Tabak-Grosstrafik» in Vaduz, die sich im Löwen befand, beliefert. Die Führung der «Tabak-Grosstrafik» wurde öffentlich ausgeschrieben und unter den geeigneten Bewerbern demjenigen verliehen, der die geringste Verschleissprovision forderte. Diesbezüglich hat die k.k. Finanz-Bezirkdirektion in Feldkirch am 31. Juli 1856 verlautbart:2 1. Die k.k. österreichische und fürstlich liechtensteinische Tabak- Grosstrafik in Vaduz wird im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittels schriftlicher Offerte unter den geeigneten Bewerbern demjeni- gen verliehen werden, welcher die geringste Verschleissprovision for- dert. Sollten zwei oder mehrere gleich annehmbare Offerte eingebracht werden, so ist die Wahl der k. k. Finanz-Landesdirektion vorbehalten, 375
	        

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