Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

7 Gulden für 2 Jahre Hintersässgeld an die Gemeinde Eschen.43 Offen- bar hatte er schon zu Beginn des Exils sein Geschäft zugunsten seines Sohnes Wolf Levi aufgegeben. Josle Levi führte keine Prozesse am Landgericht Rankweil. NR. 4: WOLF LEVI, JOSLES SOHN Der Sohn und Geschäftsnachfolger von Josle Levi (Nr. 3) repräsentiert bereits 1744 einen eigenen Hausstand. Sein Vermögen ist gröser als das seines Vaters (Entschädigung: 168 Gulden).44 Er lässt sich 1748 in Hohenems nieder, wo seine Witwe noch 1779 genannt wird.45 Er selbst ist 1756 gestorben. 
46 Wolf Levi zahlt im Exil 20 Gulden 
und lxh Kreuzer Hauszins sowie 13 Gulden und 30 Kreuzer für zwei Jahre Hintersässgeld an die Gemeinde Eschen.47 Vom Mai 1745 bis 27. April 1747 ist er in Nendeln nachweis- bar48, im Juni 1745 in Vaduz49 (vielleicht ein Irrtum des Rankweiler Gerichtsschreibers!). In Rankweil nimmt er 21 Gerichtstermine wahr. Seine Prozessgegner sind aus Altenstadt, Klaus, Nofels, Rankweil und Sulz. NR. 5: EMANUEL («MENDEL») WOLF Emanuel Wölf wurde um 1693 in Wassertrüdingen im Ries geboren5" und wanderte in Sulz ein. Zur Zeit der Katastrophe von 1744 hatte er bereits einen erwachsenen Sohn Baruch Wolf (Nr. 6) und einen Sohn Wolf Wolf (Nr. 7). Emanuel Wolf gehört zu den reichen Juden in Sulz, wo er VA Haus besitzt. Entschädigung: ca. 430 Gulden.51 Emanuels Ehefrau Fradl ist 1750 in Hohenems gestorben und auf dem dortigen Friedhof im Grab Nr. 191 beigesetzt.52 Schon Ende 1746 lässt er sich in Hohenems nieder53, wiewohl seine Aufnahme erst im Oktober 1748 vom Grafen bestätigt wird.54 In Hohenems ist er noch 1756 nachweisbar.55 Der Aufenthalt in Liechten- stein ist für Emanuel Wolf besonders gut belegt. Er ist bereits am 8. März 1745 in Vaduz56, seit August 1745 in Nendeln57 nachweisbar. In Nendeln wohnt er zuerst zehn Monate bei Adam Cranz, dem er für sich und seinen Sohn Baruch, monatlich 1 Gulden und 30 Kreuzer Mietzins entrichtet, insgesamt 15 Gulden.58 Dann wohnt er ein Jahr bei Urban Horr, dem er 16 Gulden Zins zahlt.59 Der Gemeinde Eschen zahlt er für zwei Jahre 21 Gulden Hintersässgeld.6" Vom März 1745 bis Septem- 336
	        

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