Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

9) Die Kartierfeldcr sind nach Längen- und Breitengraden eingeteilt, wobei ein Kartier- feld in 4 Quadranten unterteilt ist. Jeder Quadrant ist 3 Breitengradminuten lang und 5 Längenminuten breit. 10) Das erste und bisher einzige Objekt wurde 1977 zum Naturdenkmal erklärt. Es handelt sich um einen Urweltmammutbaum (Sequoia) im Vaduzer Oberdorf. 11) In der Abänderung der Verordnung zum Jagdgesetz vom 10. Mai 1977 (LGBl. Nr. 30/1977) wurde die Bejagungsmöglichkcit gemäss dem Stand der Populationen der betreffenden Arten stark eingeschränkt. So ist seither eine ganzjährige Schonung aller Sumpf- und Wasservögel mit Ausnahme der Stockente sowie der Schutz des Iltis gegeben (vgl. BROGGI. 1977b). 12) Wesentlich erfolgreicher gestalteten sich entsprechende Planungen im Berggebiet. Die parallel zur Talplanung erarbeitete Bcrglandplanung. wofür ein eigenes Gesetz erarbeitet wurde, scheiterte zwar 1966 in einer Volksabstimmung. Dennoch konnten in einer interdisziplinären und integralen Planung die Nutzungen im Bergraum auf der Basis der Regierungsverordnung über die Sanierung der Alp- und Berggebiete vom l. Juli 1968 (LGBl. Nr. 24/1968) zufriedenstellend geregelt werden. Die «integrale Berggcbietssanicrung» gilt als Modell eines über die Landesgrenzen hinaus bekannten Planungswcrkes. welches sich für den Liechtensteiner Alpenraum positiv auswirkte (vgl. BUEHLER u. ZUERCHER, 1980, BROGGI, 1980b). 13) Ca. 2-3 km nördlicher finden sich in den ehemaligen Illaucn im «Matschcls» noch ausgeprägte Rodungsinseln im Waldland zwischen Rhein und Iiispitz. Im Bereich des «Bergle» soll bis zum 19. Jh. ein Weiler bestanden haben, der durch die zunehmenden Überschwemmungen des 19. Jhs. aufgegeben wurde. 14) Auf der Basis des Gesetzes vom 28. Februar 1944 betreffend den Denkmalschutz wurden erstmals 1951 eine Reihe von national bedeutsamen Bauten unter Denkmal- schutz gestellt. Ein neues Dcnkmalschutzgcsctz datiert vom 14. Juni 1977 (LGBl. Nr. 39/ 1977). Von 1970 bis Ende 1985 wurden 4.8 Mio sFr. Landes-Förderungsmittel ausge- schüttet, wobei die Gemeinden zusätzliche Mittel aus Subventionen erhielten und auch ihrerseits Mittel vergaben. Derzeit sind über 70 öffentliche und private Objekte unter Denkmalschutz gestellt. WALCH (1983) beklagte in einem Presseinterview, dass Bürger wie Gemeinden sich im wesentlichen auf die Renovation von Einzelobjektcn stürzen, das Orts- und Siedlungsbild aber von der Summation sämtlicher Bauten geprägt, gestaltet, und vor allem verunstaltet wird. «Insofern scheint es manchmal, dass insbesondere die Bemühungen des Ortsbildschutzes eher als Feigenblatt erscheinen, wenigstens innerhalb des engeren Dorfgebietes eine in etwa heile Welt zu erhalten, während im viel grösseren gesamten Siedlungsgebiet nach wie vor jeder machen kann, was er will (bei machtlosem Zuschauen der Baubehörden)», meinte WALCH. Die heutige Ortsbildgestaltung zerfällt in mehrere Komponenten, weil sie sich, wie REITH (1981) ausführte, zu stark vom Inselgcdanken leiten lässt. Anhand von «reliktischen Inseln der Vergangenheit» demon- striert der Denkmal- und Umgebungsschutz die Zusammenhänge zwischen materieller Bausubstanz und Benützung (vgl. Abb. 34). Ortszentren. Bauten der öffentlichen Hand und der privaten Dienstleistungszentren, von den Architekten unter grösstmöglicher Gestaltungsfreiheit erstellt, bilden «nostalgische oder modernistische Inseln», die sich in den Neubauquartieren, wo der Einzelne glaubt, den Zwängen staatlicher Reglementie- rung teilweise entfliehen zu können, in den «individualistischen Inseln» der privaten Wohnbautätigkeit fortsetzen. Das Prinzip der gewinnorientierten Wirtschaft - Minimic- rung der Investitionskosten und Maximierung des Ertrages - findet schliesslich seinen Ausdruck in den modernen Industriebauten, welche als «Inseln der wirtschaftlichen 293
	        

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