Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

des Jahres 1964 zurück. Es wurde damals schon errechnet, dass Liech- tenstein bei einer dörflichen Überbauung Raum für 120 000 Einwoh- ner hat, ohne dass man ein Klafter des ebenen, freien Landes dazu verwendet. «Nun sind aber von dieser Fläche bereits heute schon etwa 500 ha von nichtlandwirtschaftlichen Bauten durchlöchert und jedes Jahr wird weiter ins fruchtbare Land hinausgedrückt - das ist der Unsinn, der endlich aufhören muss», meinte FRICK A. jun. (1965). Das ORL-Institut und die Landwirtschaftliche Beratungsstelle legten damals einen Diskussionsvorschlag für eine Landwirtschaftszone von rund 2400 ha Nutzboden, das sind 14 Prozent der Landesoberfläche, vor. Unterstützung hierzu auch von aussen. MAYR (1972) äussert sich zu den Zukunftsaufgaben der liechtensteinischen Landwirtschaft fol- gendermassen: «zunächst sollte baldmöglichst, wie schon in Vorarlberg geschehen, im Liechtensteiner Rheintal eine Landwirtschaftszone ausge- wiesen werden, um der Agrarwirtschaft endgültig Vorranggebiete zu sichern und die Bodenspekulation in diesem Areal zu bremsen . .. Die Ausweisung von spezifischen Nutzungszonen in einem Raumordnungs- plan müsste dazu führen, dass agrarisch genutzte Flächen in der Land- wirtschaftszone wieder zum echten Ertragswert und nicht mehr zu Baulandpreisen gehandelt werden». Die Grundzüge einer in die Zukunft weisenden Planung müssen landesweit ganz offensichtlich gelegt werden. Die Bestrebungen, das Kulturland planungsrechtlich besser zu schützen, wurden darum in Form eines Postulates von zwei Abgeordneten (Dr. Franz Beck und Josef Biedermann, damals Präsi- dent und Vize-Präsident der Liecht. Gesellschaft für Umweltschutz) mit folgendem Wortlaut in die Landtagssitzung 
eingebracht: «Die Fürstliche Regierung wird eingeladen, die Schaffung einer umfassenden Landwirtschaftszone zu überprüfen und mit den Gemeinden die Aus- scheidung der für die landwirtschaftliche Nutzung reservierten Flächen vorzubereiten». Das Postulat wurde am 8. November 1979 für erheblich erklärt und oppositionslos an die Regierung zur Prüfung überwiesen. Die landes- weite Landwirtschaftszone sollte somit eine verstärkte Absicherung der landwirtschaftlichen Gunstlagen im Talraum ermöglichen und damit als negative Siedlungszone eine Art «Notbremse» darstellen, wie sie in der Schweiz mit dem «Bundesbeschluss über dringliche Massnah- men auf dem Gebiete der Raumplanung» vom 17. März 1972 vollzogen wurde, wo sämtliche Gebiete ausgeschieden wurden, die bis zur 273
	        

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