Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

7. Folgerungen und nötige Massnahmen Aus der dargelegten chronologischen Bestandesaufnahme in Kap. 5 und der Zuordnung einiger konkreter, als ungünstig erachteter Steue- rungsmechanismen in Kap. 6, wird abschliessend der Versuch unter- nommen, daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die wichtigsten Massnahmen abzuleiten. Die kurzfristig dringlichsten Kon- sequenzen sind quantitativer Art, indem «von aussen» der Landwirt- schaft ein klar bestimmtes Gebiet langfristig gesichert werden muss, um auch in Zeiten gestörter Nahrungsmittelzufuhr einen gewissen Anteil an die Ernährung der Bevölkerung zu leisten. «Von innen» - von der Siedlungsseite - muss der Zersiedlungsdruck aufgehalten werden, wobei verschiedene bodenrechtliche Instrumentarien greifen müssen. Kurzfristig kann am schnellsten eine Lenkung über die Sub- ventionierungen erreicht werden. Die qualitativen Schritte betreffen die Forderung nach dem Abbau der siedlungsgestalterischen Defizite sowie einer Änderung der Agrarpoli- tik mit Förderung einer naturnäheren Landwirtschaft. 7.1 TOTALREVISION DER LANDESPLANUNG MIT EINEM SOFORTPROGRAMM FÜR EIN NEUES SIEDLUNGSENT- WICKLUNGSKONZEPT Die Siedlungsentwicklung in den vergangenen zwei Jahrzehnten zeigte, dass die Zielsetzungen der Landesplanung 1968 nicht erreicht werden konnten. Im Vordergrund sollte deshalb eine Totalrevision der Landes- planung mit einem neuen Siedlungsentwicklungskonzept und dem klaren Ziel der Eindämmung der Zersiedelung stehen. 270
	        

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