Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

zungsart Dauerwiese bzw. Kombination Dauerwiese/Ackerbau mit der Vorschrift von Hauptfruchtfolgen enthalten sind. Es wird hier auf den Vollzug dieser Bestimmungen zu achten sein. 6.3.2.3 ANSÄTZE FÜR EIN «MEHR AN NATUR» BEIM ENT- WÄSSERUNGS-PROJEKT MAURER RIET Laut Gesetz vom 25. November 1981 über Bodenverbesserungen (Art. 3) 
ist «auf den Schutz der Natur und der Landschaft (ist) gebüh- rend Rücksicht zu nehmen». In welcher Form dies zu geschehen hat, ist nicht vermerkt, wie überhaupt das Gesetz nicht auf die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes eintritt (vgl. Postulate in einschlägiger schweizerischer Wegleitung hierzu). In den bisherigen Meliorationen oder Bodenverbesserungen sind in einer Gesamtbewertung nach den landwirtschaftlichen Verbesserungen und damit Verstärkung der mögli- chen Eindringtiefe in das Bodensystem durchwegs ökologische Nach- teile eingehandelt worden. In den Entwässerungen des Schellenberger- und Maurer Rietes wurde wenigstens die sog. «Windschutzfrage» (vgl. Subventionsreglement 1956, Art. 57) in die Planung mit einbezogen. Im Zuge der Zweit- Entwässerung des Maurer Rietes wurde der Windschutz-Rahmenplan 1971 einer Revision unterzogen (vgl. Abb. 126). Seit 1958 wurden hier Pflanzungen im Ausmass von 21 000 m: mit 5000 Im durchgeführt. Das vollständige System inkl. den noch notwendigen Ergänzungspflanzun- gen umfasst nach dessen Revision einen Bodenbedarf von ca. 44 000 nr, was ca. 2,2 Prozent des Entwässerungsgebietes bean- sprucht. Bei einem weiteren Bedarf von ca. 10 000 Bäumen und Sträuchern soll dieses Programm möglichst innert 10 Jahren verwirk- licht werden. Neu wurde erstmals eine Naturwertanalyse in das Stu- dium der Windschutzfragen mit eingebracht. Gemäss dieser Natur- schutzkartierung konnten innerhalb der rund 200 ha Entwässerungsflä- che noch 4,25 ha nicht oder wenig gedüngte Magerwiesen kartiert werden, was ca. 2 Prozent der Gesamtfläche entspricht. Von Natur- schutzseite wurde angesichts der Lage dieser einzelnen Parzellen gewünscht, dass mindestens 3,25 ha der insgesamt 4,25 ha noch wenig gedüngter Flächen auch im extensiven Zustand erhalten bzw. nicht in die Entwässerung mit einbezogen werden sollten. Weiters wurden Vorschläge für die Ausweisung von Naturdenkmälern in Form von markanten Einzelbäumen unterbreitet sowie angeregt, ein gestrecktes 263
	        

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