Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

sen Güllefässern gesprengt. Im Naturschutzinventar 1977 über die geschützten und schützenswerten Naturgebiete im Fürstentum Liech- tenstein (BROGGI u. WOLFINGER, 1977) fällt auf, dass die periphe- ren Räume im Talraum noch naturnah (vgl. Objekte Nr. 1.1 Elltal- Balzers, Nr. 1.5 Neugrütt-Entenmoos, Nr. 2.3 Matilaberg-Triesen, Nr. 2.5 Bofel-Wiesen-Andstein-Balzers u. Triesen, Nr. 7.1 Bann- riet-Eschen, Nr. 8.1 Bannriet-Gamprin, Nr. 9.2 Wisanels-Mauren, Nr. 10.2 Schellenberger Riet-Haslermahd, Nr. 11.1 Ruggeller Riet, Nr. 11.3 Au-Ruggell, Nr. 11.6 Bangser Zipfel-Ruggell) als Streue- riede oder Halbtrockenrasen verblieben sind. Die Aussiedlungen brin- gen nun zunehmend eine neue Dimension der Intensivierung mit nochmaliger Verkürzung der Transportwege mit sich. Mit dem Bau einer neuen Aussiedlung in den Nahbereich des grössten im Lande verbliebenen Streuewiesenkomplexes nördlich von Ruggell im Jahre 1977 erhöhte sich auch unmittelbar der Druck auf diese Extensivstandorte. Bereits 1978 fiel trotz erheblicher Proteste von Seiten des Naturschutzes der grösste Teil des Inventarobjektes Au, Nr. 11.3, der Intensivierung mit Maisanbau zum Opfer (vgl. Kap. 5.3.4.3). Es war im übrigen die einzige Streuewiesenparzelle im Grundeigentum der Gemeinde Ruggell, sieht man von den baumbe- standenen Parzellen im «Schneckenäule» ab, die unter dem Schutz des Forstgesetzes stehen. Der Schwund der Riedwiesen im Bangser Zipfel (vgl. Kap. 5.4.2.3) wurde zudem durch diese Aussiedlung wesentlich beschleunigt. Mit der Ausweitung der förderungsberechtigten Aussiedlerzone56 im Jahre 1979 um ca. 2,2 km: im Raum Triesen-Balzers (vgl. Kap. 5.3.8) wurde dieser Druck auf die naturnahe Landschaft wesentlich ver- schärft. Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) wehrte sich damals vehement gegen diese Ausweitung. Sie gelangte mit persönlichem Schreiben an jeden Parlamentsabgeordneten und trug ihre Bedenken, allerdings ohne Erfolg, vor. Es handelte sich beim fraglichen Ausweitungsgebiet um die vielfältigen Heckenlandschaften mit teils noch vorhandenen Halbtrockenrasen auf den Rüfeschuttkegeln östlich der Landstrasse 
Triesen-Balzers. «Das Kapital, das nun in Aussiedlerhöfe an solche Standorte investiert wird, muss arbeiten. Es muss durch Investitionen in sog. technische Mittel und Anbaumethoden Arbeitskräfte reduzieren. Damit entsteht zwangsweise ein Konflikt mit den Naturgegebenheiten dieser Standorte, damit drohen 255
	        

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