Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

schematischen Aspekt durchgehender Streifen, vor allem in den früher entleerten Landschaften, zu brechen und die Vernetzung dieser Gehölze zu fördern (vgl. positive neue Ansätze im «Maurer Riet»). Neben den Gebüschgruppen sind auch weitere Kleinstrukturen wie Ackerraine, versumpfte Senken, Streue teile und insbesondere Puffer- zonen als Saumbiotope zwischen Gewässer-Hecken und der Intensiv- landwirtschaft (sog. Wildkrautschicht) sowie weitere naturnahe insta- bile Sukzessionsflächen anzusprechen, die inmitten oder am Rande der landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen sollten. Die ökologischen Funktionen solcher Kleinstrukturen sind zumindest teilweise erforscht, wobei bekannt ist, dass Arten und Lebensgemeinschaften in die Flur hineinwirken und so in vielfältiger Form Regelfunktionen übernehmen (vgl. SCHEMEL u. ENGLMAIER, 1982). Naturnahe Lebensräume in genügender Ausdehnung und Dichte stellen wohl für die längerfristige Aufrechterhaltung eines agrarökologischen Gleichgewichtes ein unab- dingbares Erfordernis dar. In diesem Zusammenhang wäre etwa KAULE (1980) zu erwähnen, der zusätzlich zu grösserflächigen Schutzgebieten einen Flächenanteil von 3-8% an kleinräumigen schützenswerten Landschaftsteilen in landwirtschaftlich intensiver genutzten Gebieten als notwendig erach- tet. Zunehmend wird auch erkannt, dass die Frage der Flächenausstat- tung mit weitergehenden Überlegungen zur Verknüpfung derartiger Lebensräume zu sehen ist. Hinweise zur Notwendigkeit der «Vernet- zung» von Kleinstrukturen finden sich beispielsweise bei TISCHLER (1965 und 1980). Die Schaffung der benötigten naturnahen Ausgleichsflächen könnte am ehesten mit der Entlassung aus der landwirtschaftlichen Intensiv- nutzung und einer Umverteilung des Subventionswesens gewährleistet werden. Im Zuge von anlaufenden landwirtschaftlichen Meliorationen wären derartige Umstrukturierungen am leichtesten zu erzielen (vgl. Kap. 6.3.2.3, «Maurer Riet»). 5.3.10 BAUEN IM FREIRAUM 5.3.10.1 EINLEITUNG Es fällt auf, dass es im Liechtensteiner Rheintalraum kaum mehr offene, zivilisatorisch unvereinnahmte Landflächen gibt. Überall fin- den sich bauliche Strukturen, die die Inbesitznahme der Landschaft 234
	        

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